Freiheit der Wissenschaft

 

 

Bedrohte Freiheit – Wissenschaft in Deutschland

 

Heike Schmoll - Sendung vom

 

 

Wissenschaftsfeindlichkeit, Political Correctness, Leugnung von Fakten – im 70. Jahr des Grundgesetztes

ist die Freiheit der Wissenschaft gefährdeter denn je. Über Ursachen und Wirkung spricht Heike Schmoll, Bildungsexpertin der FAZ.

 

"Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei" heißt es in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes, das vor 70 Jahren in Kraft trat. Doch heute kann davon immer weniger die Rede sein.

 

Baberowski, Münkler, Lucke: Drei Beispiele für Angriffe auf die Freiheit

 

Die Professoren Jörg Baberowski und Herfried Münkler in Berlin, Bernd Lucke in Hamburg: Sie alle wurden massiv bei ihrer Lehre gestört oder gar daran gehindert. Ist die freie Diskussion an Hochschulen tatsächlich gefährdet? Die Spielräume für die freie Äußerung unbequemer Forschungserkenntnisse und Auffassungen, die anderen nicht passen, sind merklich geringer geworden.

 

Zensur an Universitäten

 

Selbst an den Universitäten, eigentlich die freiesten Orte der Welt, werden die Zensurscheren in den Köpfen immer länger. Was nicht gefällt, soll gar nicht erst eine Bühne bekommen.  Dafür haben Frankfurter Soziologie- und Politologie-Studenten in einer Befragung einen schlagenden Beweis geliefert. In einer repräsentativen Befragung durch einen Kommunikationswissenschaftler und einen Politologen hat sich der geballte Unwillen gezeigt, sich mit widerstrebenden Meinungen überhaupt auseinanderzusetzen. Ein Drittel bis über die Hälfte der Befragten sprachen sich dagegen aus, dass Menschen mit kontroversen Standpunkten überhaupt an der Universität reden dürfen.

 

Demokratie muss klare Kante zeigen

 

Eine Demokratie muss klare Kante zeigen, wenn das Grundrecht und die Pflicht eines Professors verletzt wird, als Beamter des Staates eine Vorlesung zu halten. Weder der AfD-Gründer Bernd Lucke noch sonst jemand, der als ordentlicher Professor an staatlichen Hochschulen lehrt, darf an der Ausübung seines Grundrechts, der Lehre, gehindert werden.

 

Erkenntnisfortschritte: Wozu Universitäten Freiräume brauchen

 

Den Universitäten geht es um Erkenntnis, nicht Meinung, um Argumente und nicht Ausgrenzung. Hochschulen sollen in Forschung und Lehre Erkenntnisse ermöglichen, nicht Meinungen produzieren. Genau deshalb brauchen sie einen gewissen Abstand zur Gesellschaft. Sie dürfen nicht von der Politik oder der Gesellschaft direkt in Dienst genommen werden. Zugleich bearbeiten sie drängende Gegenwartsfragen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können und sollen wieder in die Gesellschaft zurückwirken, sie können und sollen Politiker nachdenklich machen und ihre Argumente schärfen. Nur wenn den Universitäten dafür der nötige Freiraum gelassen wird, wenn sie experimentieren, denken und Hypothesen entwickeln können und die unbedingt nötige Zeit bekommen, kann es zu wirklichen Erkenntnisfortschritten kommen.

 

https://www.swr.de/swr2/wissen/70-Jahre-Grundgesetz-70-Jahre-Wissenschaftsfreiheit-in-Deutschland-Wissenschaft,swr2-wissen-aula-2019-12-22-100.html

 


 

Bedrohte Freiheit – Wissenschaft in Deutschland

 

Heike Schmoll

 

Ausgerechnet im 70. Jahr des Grundgesetzes scheint die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland gefährdeter denn je. Wer bisher noch der Meinung war, Wissenschaftsfeindlichkeit, populärer Anti-Intellektualismus seien allenfalls in autoritären Regimen zu finden, sieht sich am Ende dieses Jahres eines Schlechteren belehrt. Die Leugnung des menschengemach-ten Klimawandels ist keine Einzelmeinung eines amerikanischen Präsidenten mehr. Unverantwortliche Vereinfachungen greifen auch hierzulande um sich und erweisen sich als unmittelbare Feinde der Wissenschaftsfreiheit. Nicht einmal der Lehrbetrieb an den Hochschulen scheint überall gesichert zu sein.

 

Jörg Baberowski und Herfried Münkler in Berlin, Bernd Lucke in Hamburg, sie alle wurden massiv bei ihrer Lehre gestört oder gar daran gehindert. Ist die freie Diskussion an Hochschulen tatsächlich gefährdet? Die Spielräume für freie Äußerung unbequemer Forschungserkenntnisse und Auffassungen, die anderen nicht passen, sind merklich geringer geworden. Dabei wäre die Meinungsfreiheit doch eine Bedingung dafür, die eigenen Ansichten durchdachter zu formulieren. So hat John Stuart Mill das allen an genauem Denken Interessierten nahegelegt.

 

Universitäten, so meinten die meisten bisher, täten gut daran, abweichende Ansichten und Erkenntnisse jenseits der ausgetretenen Pfade als das eigentlich Erwünschte zu behandeln. Doch weit gefehlt. Dazu sind Universitäten wohl doch zu sehr Teil der Gesellschaft, um sich von ihr noch wesentlich zu unterscheiden. Denn auch im öffentlichen Diskurs werden die Sensoren für Mikrorassismus, vermeintliche Diskriminierung und Beleidigung immer schärfer eingestellt. Die Bereitschaft, sich mit unbequemen Meinungen argumentativ auseinanderzusetzen, ist in erschreckendem

Maße gesunken. Das zeigt sich nicht nur in den sozialen Netzwerken, sondern im ganz alltäglichen Zusammenleben. Ein kritischer Blick in der U-Bahn genügt, um ein Übermaß an Aggressionen beim Gegenüber zu provozieren, sachlich formulierte Kritik wird mit unflätigen Beleidigungen und Diffamierungen beantwortet. Bisher – so schien es – gehörten derartige Umgangsformen in entsprechende Milieus, inzwischen aber haben sie milieuübergreifend Raum gewonnen.

 

Selbst an den Universitäten, eigentlich den freiesten Orten der Welt, werden die Zensurscheren in den Köpfen immer länger. Was nicht gefällt, soll in den dortigen Räumen gar nicht erst eine Bühne bekommen. Dafür haben Frankfurter Soziologie- und Politologie-Studenten in einer Befragung einen schlagenden Beweis geliefert. In einer repräsentativen Befragung durch einen Kommunikationswissenschaftler und einen Politologen hat sich der geballte Unwillen gezeigt, sich mit widerstrebenden Meinungen überhaupt auseinanderzusetzen. Ein Drittel bis über die Hälfte der Befragten sprachen sich dagegen aus, dass Menschen mit kontroversen Standpunkten überhaupt an der Universität reden dürfen. Bis zu ein Drittel war sogar dagegen, dass deren Bücher in der Universitätsbibliothek ausgelegt werden dürfen und forderte die Entfernung der Schriften.

 

Konkret gefragt hatten die Forscher nach den folgenden Reizthemen: Unvereinbarkeit von Islam und westlichem Lebensstil, biologische Unterschiede in den Fähigkeiten von Männern und Frauen und Ablehnung jeglicher Form von

Einwanderung. Die Wissenschaftler wählten einige Szenarien um zu untersuchen, ob die befragten Studenten auch Kritik, Witze, Beleidigungen oder Drohungen sanktioniert wissen wollten und wovon sie diese Entscheidung abhängig machten. „Dabei zeigte sich, dass insbesondere ethnische und sexuellen Minderheiten als besonders schutzbedürftig angesehen werden“, schreiben die beiden. In den meisten Fällen erschien den Studenten eine Entschuldigung ausreichend, in gut einem Drittel aber votierten sie auch dafür, dass der Betroffene seine Stelle verlieren sollte. Das

alles zeigt, wie eng die Grenzen der freien Meinungsäußerung inzwischen gezogen werden. An die Stelle der argumentativen Auseinandersetzung mit Andersdenkenden sind jetzt Totschlagparolen wie der Rassismus-Vorwurf oder der Verdacht getreten, ein Rechter zu sein.

 

So jedenfalls ging es dem Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski, der keinen Konflikt scheute und auch die Flüchtlings-politik kritisierte. Die Studenten schlussfolgerten daraufhin, dass es sich nur um einen Rechten handeln könne, dessen Auftritte möglichst zu verhindern seien. So ging es ihm in Bremen und so widerfuhr es ihm in Hamburg und lange genug auch an seiner eigenen Universität, der Humboldt-Universität zu Berlin, wo der Sicherheitsdienst seine Vorlesungen abschirmen musste.

 

Herfried Münkler, ebenfalls an der Humboldt-Universität zu Berlin, hatte auf seiner Leseliste zu einer Lehrveranstaltung zur Politischen Theorie keine afrikanischen Autoren. Das kreideten ihm die Studenten an und schöpften den Rassismus-verdacht. Bei Bernd Lucke in Hamburg hat es gereicht, dass er als Volkswirtschaftsprofessor neoklassische Lehren vertrat. So begründeten jedenfalls die Studentenvertretungen ihre Ablehnung und ihre Proteste. Lucke hat also nichts anderes getan, als eine bestimmte wissenschaftliche Position zu vertreten, doch das waren in den Augen der Studenten die falschen.

 

Diese nahmen für sich in Anspruch, im Sinne der „Vielfalt in Forschung und Lehre“ zu agieren, was schon an Realsatire grenzt. Denn sie selbst waren doch gerade dabei, den Meinungspluralismus zu unterbinden und auf Eindeutigkeit zu setzen. Eine Demokratie wird es aushalten müssen, wenn Studenten sich intellektuell bis auf die Knochen blamieren. Sie muss aber klare Kante zeigen, wenn das Grundrecht und die Pflicht eines Professors verletzt werden, als Beamter des Staates eine Vorlesung zu halten.

 

Weder der AfD-Gründer Lucke noch sonst jemand, der als ordentlicher Professor an staatlichen Hochschulen lehrt, darf an der Ausübung seines Grundrechts, der Lehre gehindert werden. Wie wenig das selbst der Universitätsleitung in Hamburg klar gewesen sein muss, zeigte eine erste Reaktion. Da verlautbarte ein Pressesprecher, die Universität äußere sich nicht öffentlich zu Personalangelegenheiten. Doch damit verkannte er die Situation vollständig. Es ging nicht um Personalangelegenheiten, sondern um einen Angriff auf die Grundlagen des Wissenschaftssystems.

 

Auch wenn es Hochschulleitungen derzeit nicht leicht haben mit der Öffentlichkeit und es eigentlich niemandem recht machen können, müssen sie mehr Zivilcourage zeigen. Viele Präsidenten und Rektoren fürchten aber Konflikte mit

Studentenvertretern oder anderen Gruppen an ihrer Universität und agieren zurückhaltend oder schweigen ganz.

 

Leider sind die Universitäten längst nicht der Hort des Mutes und der Zivilcourage. Sie waren auch früher ganz selten Widerstandsnester gegen den herrschenden Zeitgeist. Und Professoren waren nur in sehr wenigen Fällen besonders mutig, obwohl sie weitaus unabhängiger sind als die meisten anderen abhängig Beschäftigten und auch andere Beamte.

 

Wie kommt es denn, dass ausgerechnet an den Universitäten die Grenzen für das Sagbare immer strikter werden und Ausladung und Ausgrenzung an die Stelle des durch Argumente geschärften Streitgesprächs treten? Dass Universitäten als Teil der Gesellschaft nur ein Spiegelbild derselben sein können, ist ein schwacher Trost. Wenn Universitäten nicht mehr imstande sind, sachlich gut begründet und ohne persönliche Verletzungen zu streiten, dann gelingt es nirgendwo in der Gesellschaft. Sicher ist der Streit als akademische Form der Auseinandersetzung schon seit geraumer Zeit aus der Mode gekommen. Die Polemik und die sachliche Schärfe früherer Hochschullehrer auch in einem Fach wie der Theo-logie vermisst man schon seit vielen Jahren. Wie ein Nebel hat sich eine Wohlfühlharmonie über den wissenschaftlichen Dissens gelegt. Wer die Erkenntnis eines Kollegen anzweifelt und seine Zweifel verbalisiert, wird selten erleben, dass sich der so Kritisierte in ein verbales Gefecht mit geschliffenen Argumenten begibt. Die meisten Kritisierten begnügen sich damit, für den Hinweis zu danken und eigenes Nachdenken darüber anzukündigen. Die Auseinandersetzung bleibt aus, der Streit wird bewusst vermieden.

 

Das ist umso bedauerlicher, als Studenten und junge Wissenschaftler keine Vorbilder mehr im wissenschaftlichen Streit haben, ihn meist noch nicht einmal erleben. Im Grunde müssten die Universitäten den fachlichen Streit als fruchtbare

Auseinandersetzung wiederentdecken. Dann wäre auch klarer, worum es an Universitäten geht, um Erkenntnis, nicht Meinung, um Argumente und nicht Ausgrenzung.

 

Hochschulen sollen in Forschung und Lehre Erkenntnisse ermöglichen, nicht Meinungen produzieren. Genau deshalb brauchen sie einen gewissen Abstand zur Gesellschaft. Sie dürfen nicht von der Politik oder der Gesellschaft direkt in den Dienst genommen werden.

 

Zugleich bearbeiten sie drängende Gegenwartsfragen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können und sollen wieder in die Gesellschaft zurückwirken, sie können und sollen Politiker nachdenklich machen und ihre Argumente schärfen. Nur wenn den Universitäten dafür der nötige Freiraum gelassen wird, wenn sie experimentieren, denken und Hypo-thesen entwickeln können und die unbedingt nötige Zeit bekommen, kann es zu wirklichen Erkenntnisfortschritten kommen. Wer vorher fixiert, worüber geforscht und nachgedacht werden darf, verhindert den freien Erkenntnis-prozess.

 

Sei es der Klimawandel, die medizinische Ethik oder die soziale Integration, überall ist genaues Denken die Voraus-setzung zu echtem Erkenntnisfortschritt. Genau deshalb müssen Meinungsäußerungen an Hochschulen in einen wissenschaftlichen Diskurs eingebettet sein. Und sie müssen genau von Forschungsthesen unterschieden werden.

 

Was geschieht, wenn die Regeln für eine möglichst unabhängige Forschung und Lehre nicht mehr eingehalten werden, lässt sich in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten studieren. Vor hundert Jahren hat Max Weber den Typus des

Hochschullehrers getadelt, der das Katheder zur Kanzel seiner Weltanschauung missbrauchte. Inzwischen hat sich die Entwicklung umgekehrt: Es gibt einen wachsenden Druck auf Hochschullehrer, die Sprach-, Denk- und Gesinnungs-befehlen einer wachsenden Moralisierung aller sozialen Umgangsformen akademische Resonanz zu verschaffen. Wie gesagt sind die Vereinigten Staaten das Versuchslabor dafür. Das geschärfte Sensorium der Hypermoral entdeckt

fortwährend Mikro- oder Makroaggressionen in zahllosen Inhalten akademischer Lehre. Allenfalls mit „trigger warnings“ dürfen vermeintliche Angriffe auf bestimmte soziale Gruppen in Lehrveranstaltungen noch erwähnt werden.

 

Die dortigen Hochschulen waren schon in den vergangenen Jahren nicht zimperlich damit, die freie Meinungsäußerung einzelner für das Wohlbefinden von Minderheiten einzuschränken. So wird schon seit geraumer Zeit davor gewarnt, ein Seminar über Ovids Metamorphosen zu besuchen, weil sie frauenfeindlich oder sexistisch missverstanden werden könnten und der Dichter ja nur ein misogyner Menschenfeind sein kann.

 

In Shakespeares „Kaufmann von Venedig“ biete die dunkle Figur des Shylock eine Projektionsfläche für Antisemiten. Ovid müsse deshalb aus dem akademischen Lehrkanon verschwinden, Shakespeare dürfe nur noch mit Stücken zugelassen

werden, die von der übererregten Zensur zugelassen würden. Gelingt also nicht einmal die Unterscheidung von Fiktion und Wirklichkeit? Ist man nicht mehr in der Lage, zwischen einem literarischen Text und der subjektivbiographischen

Erfahrung zu unterscheiden? Wer dazu weder in der Lage noch bereit ist, sollte jedenfalls nicht Literaturwissenschaft studieren, sondern einen Grundkurs Hermeneutik besuchen. Die Reihe der Beispiele an Universitäten ist lang und wahrlich bizarr. In Oxford wurde eine Diskussion über Abtreibung gestrichen, weil auf das Podium zwei Männer eingeladen worden waren. Es geht vor allem um Genderfragen und ins Absurde getriebene politische Korrektheit. Im „Harvard Crimson“, einem studentischen Journal der renommierten Harvard Universität, wurde schon vor fünf Jahren die Abschaffung der akademischen Freiheit gefordert. Sie sei durch „akademische Gerechtigkeit“ zu ersetzen.

 

Der Mainzer Historiker Andreas Rödder sieht in der Dominanz des Regenbogens in der Gesellschaft und den Universitätsreformen des frühen 21. Jahrhunderts die Gründe für die engen Spielräume des Sagbaren an den Universitäten. Die Kultur des Regenbogens, so argumentiert Rödder, sei in den beiden letzten Jahrzehnten zur

Leitkultur westlicher Gesellschaften aufgestiegen. „Sie beruht auf Leitvorstellungen von Diversität, Antidiskriminierung, Inklusion und Gleichstellung“, so Rödder. Ihr geht es ganz offenkundig um Ausgleich von Benachteiligungen von Frauen, Migranten, Menschen mit Behinderung, Homosexuellen oder anderen Menschen mit anderen Identitäts-merkmalen.

 

Dagegen ist erst einmal gar nichts zu sagen. In vielen Fällen (aber) hat sich das berechtigte Interesse um Gleichstellung und Emanzipation von den Realitäten abgelöst und hat ideologische Dimensionen angenommen. Zuweilen wird man sogar von einer Meinungsdiktatur reden können. Die eigentlich emanzipatorischen Anliegen wären damit ins Gegenteil verkehrt worden. Das lässt sich vor allem an amerikanischen Universitäten studieren. Die Meinungsdiktatur äußert sich dann nicht selten in einer übertriebenen politischen Korrektheit. Eigentlich war es darum gegangen, die bewusste oder unbewusste Diskriminierung von bestimmten Gruppen durch einen angemessenen Sprachgebrauch abzubauen. Daraus wurde jedoch bald eine Karikatur des eigentlich wohlmeinenden Anliegens und eine üble Form der Meinungs-diktatur.

 

Doch man muss nicht ins angelsächsische Ausland gehen oder in die osteuropäischen Länder mit rechtspopulistischen Regierungen als Beispiel. Die Diktatur der Meinung kommt auch von der Seite, die selbst beabsichtigt, die Vorherrschaft des Regenbogens zu bekämpfen. Während der Bereinigungssitzung für den Haushalt des deutschen Bundestags hat die AfD gefordert, die Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um den Anteil zu kürzen, den diese für

die Förderung von Genderforschung an Universitäten ausgibt. Über die Sinnhaftigkeit von Genderforschung kann man trefflich streiten, ihre Wissenschaftlichkeit wird sie selbst darlegen müssen. Allerdings ist es nicht hinzunehmen, dass sich eine demokratisch gewählte Partei anheischig macht, die Forschungsthemen von Universitäten dekretieren zu können und sie durch einen Eingriff in die Forschungsfinanzierung festzulegen. Das zeigt, wes Geistes Kind sie ist. Es zeigt aber auch, was für eine wichtige und keineswegs selbstverständliche Errungenschaft die Freiheit von Forschung und Wissenschaft ist, wie sie das Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 3 sichert.

 

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“, heißt es dort. Das Bekenntnis zurWissenschaftsfreiheit in der Verfassung ist keine deutsche Eigenheit, auch in anderen europäischen Verfassungen, in Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und in verschiedenen mittel- und osteuropäischen Staaten findet es sich. Und die Grundrechtecharta der EU formuliert ganz ähnlich und hält fest: „Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet“.

 

Mit Wissenschaftsfreiheit meint das Grundgesetz zuallererst die individuelle Freiheit der Personen, die Wissenschaft betreiben. Sie können hoheitliche Eingriffe in die Freiheit abwehren, sie haben den nötigen Freiraum, um Erkenntnisse zu finden, zu deuten und weiterzugeben. Wissenschaftler dürfen also alles tun, „was nach Inhalt und Form als ernst-hafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“. Sie sollen in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse gewinnen. Und ihre Freiheit umfasst „die Fragestellung und die Grundsätze der Methodik, sowie die Bewertung des Forschungsergebnisses und seine Verbreitung; die Freiheit der Lehre insbesondere deren Inhalt, den methodischen Ansatz und das Recht auf Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen“(BVerfGE 35, 79 Rn 93 und 94). Wenn es sich nach Inhalt und Form „um einen ernsthaften Versuch zur Ermittlung von Wahrheit“ handelt, können Wissenschaftler sich eines Höchstmaßes an Freiheit versichern.

 

Aber Wissenschaftsfreiheit nur als individuelle Angelegenheit zu sehen, wäre eine unzulässige Verkürzung. Denn sie lässt sich nur dann leben, wenn der Staat Wissenschaftlern und Wissenschaftsinstitutionen die nötigen Räume und

Gelegenheiten gibt und wenn er entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Die Zeit von Lise Meitner und Otto Hahn ist vorbei, die Welt lässt sich nicht mehr in einem kleinen Labor verändern.

 

Inzwischen brauchen die Natur- und Lebenswissenschaften millionenschwere Großgeräte. Alle öffentlich-rechtlich verfassten Universitäten und Fachhochschulen genießen ein kollektives Freiheitsrecht, das auch die außeruniversitären

Forschungsorganisationen wie die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Leibniz-Gemeinschaft, sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft als Förderorganisation umfasst. Das

Entscheidende ist, dass die kollektive Wissenschaftsfreiheit die individuelle nicht verdrängen darf und nicht gegen sie ausgespielt werden darf. Auch dafür gibt es in der jüngsten Wissenschaftsgeschichte Beispiele. Hochschullehrer haben deshalb das Recht, an allen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen mitzuwirken. Das gilt etwa für die akademische Selbstverwaltung, für die Verleihung von Lehrbefugnissen oder die Berufung anderer Professoren.

 

Trotz der riesigen Freiräume, die sich aus der Wissenschaftsfreiheit theoretisch – nicht immer auch praktisch ergeben, ist sie nicht grenzenlos. Denn sie wird durch andere Verfassungsrechte beschränkt. Das gilt zum Beispiel für die Theologie: Dort findet die Wissenschaftsfreiheit eines Hochschullehrers ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religions-gemeinschaften. Religionsgemeinschaften dürfen deshalb die Lehrerlaubnis für Hochschullehrer zurückziehen, wenn diese diametral gegenläufige Auffassungen vertreten. In diesem Fall kollidiert die individuelle Freiheit mit dem Selbst-bestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft. Der Fall Küng oder der Fall Lüdemann sind zwei Beispiele dafür.

 

Warum die Wissenschaftsfreiheit so grundlegend wichtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht in wünschenswerter Deutlichkeit festgehalten. Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes besitzt in den Augen der Karlsruher Richter eine

Schlüsselfunktion „sowohl für die Selbstverwirklichung des Einzelnen als auch für die gesamtgesellschaftliche Ent-wicklung“. Deshalb darf der Staat nicht in den Eigenbereich der Wissenschaft eingreifen. Mehr noch: Das Grundgesetz fordert auch „das Einstehen des Staates, der sich als Kulturstaat versteht, für die Idee einer freien Wissenschaft und seine Mitwirkung an ihrer Verwirklichung und verpflichtet ihn, sein Handeln positiv danach einzurichten, d.h. schützend und fördernd einer Aushöhlung dieser Freiheitsgarantie vorzubeugen“ (BverfGE 35,79 Rn 97).

 

Das bedeutet nicht, dass die Politik nicht das Recht hätte, Grundentscheidungen zu treffen, wo und in welchen Fächern geforscht werden soll, und dabei Schwerpunkte zu setzen. Die Förderprogramme des Bundes etwa in der Krebs-forschung sind ein Beispiel dafür. Ähnliches gilt für die Klimaforschung oder die Forschungsprogramme zu Digita-lisierung und künstlicher Intelligenz. Allerdings kann der Staat nicht andere Forschung verbieten oder ihr die Mittel verweigern, wenn sie in einem Wettbewerb um Fördergelder reüssiert. Auch altphilologische Forschungsthemen,

altertumswissenschaftliche, kulturhistorische sind wichtig, selbst wenn sich ihre gesellschaftliche Relevanz nicht auf den ersten Blick erkennen lässt.

 

Problematisch wird es dann, wenn Forschungsförderung an entsprechende Kommunikationsstrategien geknüpft wird, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung vor kurzem in einem Papier angekündigt hat. Solche indirekten

staatlichen Einflussnahmen erinnern an die britische Auffassung, Forschung nur dann für relevant zu halten, wenn sie ihren volkswirtschaftlichen Nutzen belegen kann. Bei einem Literaturwissenschaftler wäre das die Verfilmung eines Buches. Auch solche Programme wie die Exzellenzstrategie wirken indirekt auf Forschungsthemen. Zuweilen kann man den Eindruck gewinnen, dass die Antragskonformität wichtiger ist als der Forschungsertrag. Auch wird man mit Fug

und Recht fragen können, ob die Exzellenzstrategie trotz der international besetzten Panels von Gutachtern nicht zu stark wissenschaftlichen Mainstream statt origineller Innovation fördert. Es ist nicht leicht, die Grenze zwischen notwendigen Anreizen und unzulässiger Einflussnahme zu ziehen.

 

Auch der Wettbewerb um staatliche Forschungsgeldern wie bei der DFG ist eigentlich kein echter Wettbewerb, weil es sich um einen regelrechten Kreislauf von Antragstellern, Gutachtern und Entscheidern handelt. Denn die Antragsteller von heute sind die Gutachter von morgen und der Entscheider von gestern ist der Antragsteller von heute. Auch wenn die Gefahr der Gefälligkeitsgutachten durch die Anonymisierung weitgehend gebannt ist, wird eine völlige Unabhängig-keit gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften unerreicht bleiben.

 

In der Diskussion um Wissenschaftsfreiheit sind Unabhängigkeit und Autonomie scharf zu unterscheiden. Forschung in den modernen empirischen Wissenschaften ist fast nie unabhängig. Denn Forscher bleiben auf die Förderung von

Religionsgemeinschaften, Regierungen, Universitäten, auch Industriepartnern, privaten Geldgebern und Gönnern und vor allem auf die Unterstützung der Politik angewiesen, um forschen zu können. Das gilt unabhängig davon, ob sie in der Bibliothek, im Labor oder auf dem Feld forschen. Die Unterstützung umfasst die ideelle wie die finanzielle Seite.

 

Diese Abhängigkeitsverhältnisse sind aber nicht zwingend mit einem Mangel an Autonomie verbunden. So hat eine akademische Gemeinschaft die Freiheit, über Zugehörigkeit, Leitung und vor allem die Qualität von Forschung zu entscheiden. Hermann von Helmholtz, dessen Reputation als Physiologe und Physiker ihm die Autorität verlieh, für die gesamte Wissenschaft zu sprechen, hat in seiner Antrittsrede als Rektor an der Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin, also der heutigen Humboldt-Universität, ein Bild von akademischer Freiheit gezeichnet, das von den Auffassungen akademischer Freiheit im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert erheblich abweicht. Die akademische Freiheit verstand er in erster Linie als Sammlung rechtlicher Privilegien für die Angehörigen der Universität – und zwar für Studenten wie für Hochschullehrer.

 

Dazu zählte das Recht, vor Sondergerichten zu prozessieren, akademische Auseinandersetzungen zu entscheiden, von einer Universität zur anderen zu wechseln, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten und laute Nachbarn zum Wegziehen

zu zwingen, wenn sie Ruhe und Frieden eines Professors störten. Die aktuelle Auffassung akademischer Freiheit bezieht sich nahezu ausschließlich auf das Recht der Professoren zu lehren und zu forschen, was sie für nötig halten, um den Erkenntnisgewinn zu fördern, und befasst sich selten mit Rechten von Studenten. Helmholtz ließ Studenten die Freiheit, „einen beliebig großen Teil ihrer Belehrung in Büchern zu suchen; es ist sogar höchst wünschenswert, dass die Werke der großen Männer vergangener Zeiten einen wesentlichen Teil des Studiums ausmachen“. Die Studenten sollten also selbst die Verantwortung für ihre umfassende Bildung übernehmen. Die Einübung von Verantwortung und Eigen-ständigkeit sah Helmholtz sogar als einen der wichtigsten Erträge der Universität für die Gesellschaft.

 

Inwiefern die Eigenständigkeit nicht durch Zielvereinbarungen der Universität des 21. Jahrhunderts eingeschränkt werden, wäre in jedem einzelnen Fall zu klären. Die angeblich so nachwuchsfreundlichen Zielvereinbarungen wurden einst eingeführt, um den jungen Wissenschaftler aus den vermeintlichen Ketten der Ordinarienvorherrschaft zu befreien, doch es wurden ihm weit einengendere Fesseln angelegt. Früher konnte ein junger Wissenschaftler Assistent sein und hatte genügend Zeit, sein zweites Buch, die Habilitationsschrift, zu verfassen. Jetzt müssen Juniorprofessoren Zielvereinbarungen mit ihrer Fakultät oder ihrem Fachbereich abschließen. Sie verpflichten sich, Lehrveranstaltungen zu halten, Drittmittelanträge zu stellen, Studiengänge aufzubauen, Doktoranden zu betreuen, Aufsätze in internationalen Zeitschriften mit hohem Ansehen zu veröffentlichen und neben alledem auch noch das zweite Buch zu verfassen. Eine Evaluation, bei der die Einhaltung der Zielvereinbarungen eine Schlüsselrolle spielt, entscheidet darüber, ob sie die ersehnte Professur auf Lebenszeit bekommen oder nicht.

 

Die Spezies von Hochschullehrern, die durch diese Schule gegangen ist, wird nicht leicht kantig und exzentrisch, auch nicht unbedingt eigenständig und kritisch werden, sondern eher konformistisch und angepasst. Die Universitäten können nur so gut sein wie die Köpfe, die an ihnen lehren, forschen und studieren. Wer seine Schrullen und Eigen-willigkeit im Denken und Schreiben bewahren will, hat es unter den Bedingungen der neuen Hochschulen jedenfalls schwerer.

 

Umso mehr gilt es, die individuellen und kollektiven Freiheitsrechte für Wissenschaft und Forschung täglich neu zu erkämpfen. Die Gesellschaft braucht nämlich keine konformistischen Karrieristen und fleißigen Sammler von Credit-points, sondern kritische und vor allem auch selbstkritische eigenständige Wissenschaftler und Bürger, die es gelernt haben, strittige Themen sachlich und mit offenem Visier zu diskutieren. Eine so heterogene und freie Gesellschaft wie die deutsche kann nur überleben, wenn Unterschiede ausgehalten werden und nicht in rücksichtsloser Aggressivität bekämpft werden. Wer als Professor oder Student meint verhindern zu müssen, dass unbequeme wissenschaftliche Hypothesen und Erkenntnisse geäußert werden und wer glaubt, Bücher mit kontroversen Inhalten sollten aus den

Bibliotheken verschwinden, hat an der Universität nichts zu suchen und vergiftet die Wissenschaft von innen.

 

Wer versucht, Verständnis aufzubringen für die angeblich gefühlte Freiheitsbeschränkung, die doch in Wahrheit nur eine massiv eingeredete ist, besorgt schon das Geschäft der Feinde der Demokratie“, hat Bundespräsident Frank-Walter

Steinmeier vor kurzem bei der Jahresversammlung der Hochschulrektoren in Hamburg gesagt.

 

Wissenschaftler können dem Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung gerade in wissenschaftsfeindlichen Zeiten nur mit sorgfältiger Selbstbegrenzung und Selbstdistanz dienen. Sie müssen ehrlich und bescheiden bleiben. Die Pluralität jeder wissenschaftlichen Expertise, das Prinzip methodischer Klarheit und Skepsis, die Unmöglichkeit, vom Sein gleich auf das Sollen zu schließen und die ganze Welt von einer Partikularerkenntnis aus erklären zu wollen, müssen gelebt werden.Heilsversprechen durch Wissenschaftler etwa in der Gesundheitsforschung wie „wir besiegen den Krebs“ etc. sind unangebracht. Zurückhaltung und Seriosität sind in Zeiten des anti-intellektuellen Populismus wichtiger denn je. Es ist anstrengend für die Öffentlichkeit, sich innerhalb der Vielzahl der Argumente und Lösungsmöglichkeiten zurechtzufinden und sich zu entscheiden. Aber auch in der Wahlmöglichkeit liegt die Wahrnehmung von Freiheit.

 

Wissenschaftler sind gerade in der Politikberatung nicht dazu da, Entscheidungen zu treffen, sondern Argumente für bestimmte Entscheidungen zu liefern und die Entscheidung denjenigen zu überlassen, die dafür gewählt wurden, den politisch Verantwortlichen. Das gilt ganz konkret in der Klimaforschung, aber auch in der Bildungsforschung. Im Wissenschaftssystem selbst darf nicht der Vorrang der Ideologie vor der erkenntnisgeleiteten Suche gelten. Die Universitäten könnten Vorbilder für eine sachorientierte Auseinandersetzung sein, wie sie in der Gesellschaft weit-gehend verlernt wurde. Sie dürfen sich nicht damit zufriedengeben, als Teil der Gesellschaft auch nicht besser als diese selbst zu sein.

 

Hochschullehre hat nämlich nicht die Aufgabe, den Studenten die Zumutungen des Denkens, des Lebens, der Selbst-zweifel und der Geschichte zu ersparen. Ganz im Gegenteil: Sie muss sie im Interesse des Erkenntnisfortschritts und im Sinne der Wissenschaft diesen Zumutungen aussetzen und ihnen Wege des vernunftgeleiteten Umgangs damit erschließen. Verantwortung für die Freiheit der Wissenschaft zu übernehmen, heißt nicht nur individuelle und kollektive Rechte zu haben, sondern auch Pflichten gegen sich selbst.

 


Kodex Wissenschaftsfreiheit an der Universität Hamburg

 

https://www.uni-hamburg.de/uhh/profil/leitbild/kodex-wissenschaftsfreiheit.html

 

 


 

Geschlechterbürokratie in der Wissenschaft

 

Analyse von Alexander Ulfig am 23.08.2013 in Novo - Argumente für den Fortschritt

 

Wieso Frauenquote und Wissenschaft nicht zusammenpassen. Bei Stellenausschreibungen sollte die individuelle Qualifikation der Bewerber zählen – und nicht ihr Geschlecht.

 

Die Gleichstellungspolitik ist zum festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens der Bundesrepublik geworden. In der neuesten Zeit wird sie mit dem Programm des Gender-Mainstreaming verknüpft, nach dem die Geschlechterperspektive in jedem Arbeitsbereich eine zentrale Rolle spielen soll. Das erklärte Anliegen der Gleichstellungspolitik ist es, Ungleichheiten im Verhältnis der Geschlechter aufzuspüren und aufzuheben. Dabei ist jedoch nicht Ungleichheit im Sinne einer Differenz im Denken, Fühlen und Handeln gemeint. Ungleichheit bedeutet in erster Linie statistische Ungleichheit, also den Umstand, dass es in bestimmten Bereichen weniger Frauen als Männer gibt, dass Frauen in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind. Diese Unterrepräsentanz soll beseitigt werden.

 

Das Ziel der Quotierungspolitik ist nicht Chancengleichheit, das heißt: die Gleichheit von Startchancen des Einzelnen im Wettbewerb mit anderen, vielmehr soll bei der Stellenbesetzung ein ganz bestimmtes Geschlechterverhältnis hergestellt werden, im Idealfall das Verhältnis 50:50. Es soll ein bestimmter Anteil von Frauen, eine Frauenquote, erreicht werden, allerdings nur in prestigeträchtigen Berufszweigen, wie zum Beispiel bei akademischen Stellen oder Topstellen in der Wirtschaft, nicht bei der Müllabfuhr, im Bergbau oder in der Stahlindustrie. Die Quote wird in den Gleichstellungs-gesetzen der Länder festgelegt: Frauen, die die „gleiche Qualifikation“ wie ihre männlichen Mitbewerber haben, sollen bei der Stellenvergabe solange bevorzugt werden, bis ein Frauenanteil von 50 Prozent erreicht wird, so zum Beispiel im Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG Berlin). [1]

 

Um die Quote zu erreichen, wurde ein System von Gesetzen, Regelungen, Institutionen und Maßnahmen etabliert: Gleichstellungsgesetze, Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsstellen, Frauenförderprogramme und Frauenforschungsprofessuren. Im Folgenden möchte ich anhand des akademischen Bereichs zeigen, wie Gleich-stellungsregelungen, die de facto auf Quotierung hinauslaufen, umgesetzt werden.

 

Quotierung an den Hochschulen

 

Die Gleichstellungspolitik wird an den Hochschulen der Bundesrepublik besonders stark vorangetrieben. Bund und Länder arbeiten dabei Hand in Hand zusammen. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) beinhaltet auf Gleichstellung ausgerichtete Vorgaben: die Einsetzung von Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten, angemessene Vertretung von Frauen in Gremien und die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft. Frauenförderpläne sind in den Gleichstellungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Sie stellen Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen, also Maßnahmen zur Erreichung von Quoten dar. [2]

 

An fast allen Hochschulen der Bundesrepublik gibt es Förderprogramme, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind und die ihnen den Zugang zu wissenschaftlichen Stellen erleichtern sollen: Mentoring für Studentinnen und Wissen-schaftlerinnen, Netzwerke, Stipendien für Doktorandinnen und Habilitandinnen. So hat die damalige Bundesforschungs-ministerin Annette Schavan zum Beispiel 2007 das so genannte „Professorinnenprogramm“ initiiert. Mit Hilfe dieses Programms wurde über 200 Wissenschaftlerinnen der Weg zu einer Professur geebnet. Das Programm wurde mit insgesamt 150 Millionen Euro zu gleichen Anteilen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Bundesländern finanziert. [3]

 

Von der Umsetzung der Frauenförderprogramme hängt die Bewilligung staatlicher Fördermittel ab. Universitäts-leitungen forcieren Frauenförderprogramme, weil sie dafür belohnt werden. Für die Durchführung des erwähnten Professorinnenprogramms stellten Bund und Länder Fördermittel zur Verfügung. Wurden Frauen auf Lehrstühle berufen, erhielt die Universität Fördergelder von bis zu 150.000 Euro pro Professur. Von diesen Fördermitteln sollte weitere „Gleichstellungsarbeit“ finanziert werden.

 

Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Gleichstellungsregelungen und -maßnahmen und somit zur Durchsetzung der Quote an den Hochschulen ist die Arbeit von Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten. Frauenbeauftragte nehmen an fast allen Einstellungsverfahren teil. Dort haben sie weitreichende Befugnisse. Vorwiegend wachen sie darüber, ob Gleichstellungsgesetze und -regelungen eingehalten werden. Unter anderem können sie ein Berufungsverfahren zu Fall bringen, falls Abweichungen von Gleichstellungsgesetzen und -regelungen vorkommen. Wenn zum Beispiel an den Sitzungen einer Berufungskommission nicht wie vorgegeben mindestens zwei Frauen teilnehmen, kann die Frauen-beauftragte bewirken, dass das ganze Berufungsverfahren von neuem durchgeführt wird. [4]

 

Besondere Anstrengungen unternehmen die Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Vergabe von Professuren. Je nach Bundesland wird hierbei mit unterschiedlichen gleichstellungsgesetzlichen Regelungen gearbeitet. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Berlin, können Professuren nur für Frauen ausgeschrieben werden. Dort findet also eine gezielte Berufung von Frauen statt. Andere Regelungen besagen, dass auf einer Berufungsliste mindestens eine Frau vorkommen muss oder Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt auf die Berufungsliste zu setzen sind. Die Landesgleichstellungsgesetze der Länder und viele Hochschulen selbst streben ausdrücklich die Erhöhung des Pro-fessorinnenanteils auf 50 Prozent an. So heißt es in der Berufungsordnung der Universität Hamburg, §12 Berufungsliste: „Die Berufungsliste soll mindestens drei Namen enthalten (...) Jede Liste soll mindestens eine Frau ausweisen, deren Qualifikation der ausgeschriebenen Stelle entspricht und die Aufnahme in den Listenvorschlag rechtfertigt. Frauen sind bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen, solange der Frauenanteil an den Professuren des jeweiligen Fachbereichs 50 vom Hundert nicht erreicht.“ [5]

 

Eine oft auftretende und besonders fragwürdige Praxis der Stellenvergabe besteht darin, dass in Fachbereichen vorab die Entscheidung getroffen wird, eine Frau zu berufen. Der Satz „Wir wollen eine Frau haben“ hat sich an den Univer-sitäten fest etabliert. Dabei werden wichtige Gesetze einfach umgangen. Es ist allzu deutlich, dass dabei die Qualifikation als Faktor aufgehoben wird; eine Stelle soll nicht die Person erhalten, die für sie am besten qualifiziert ist, sondern eine Repräsentantin des weiblichen Geschlechts.

 

Argumente gegen die Frauenquote

 

Um die Quotierung an den Hochschulen zu legitimieren, werden immer wieder dieselben Argumente geäußert. Im Folgenden möchte ich die wichtigsten von ihnen behandeln:

 

„Frauen werden von Männern aus der Wissenschaft ausgeschlossen.“ Um Frauen an den Hochschulen einseitig zu fördern und zu bevorzugen, werden imaginäre Feinde erschaffen. Es sind angeblich die Männer in der Wissenschaft, die Frauen die wissenschaftliche Arbeit erschweren, ihnen die wissenschaftliche Karriere und den Zugang zu Professuren verbauen. Konkret werden hier keine Namen genannt, es bleibt alles bei vagen Behauptungen, eigentlich unfairen Unterstellungen, die jeglicher Begründung entbehren.

 

Als wichtige imaginäre Feinde werden Männer-Netzwerke in der Wissenschaft genannt. Die Frauenbeauftragte der Goethe-Universität Frankfurt am Main behauptet: „In meiner Arbeit begegne ich immer wieder den ganz natürlich erscheinenden Netzwerken unter Männern. Sie fördern sich viel selbstverständlicher gegenseitig bei der Vergabe von Stellen und Projektmitarbeitern. Mit Mentoring wollen wir ein Gegengewicht dazu schaffen und Frauen durch die Kontakt- und Austauschmöglichkeiten auf ihren Karrierewegen in Spitzenpositionen unterstützen.“

 

Tatsächlich lässt sich an der Goethe-Universität und an anderen bundesdeutschen Universitäten kein einziges Männer-Netzwerk nachweisen. Dagegen werden immer mehr Frauen-Netzwerke eingerichtet. An der genannten Universität sind es u.a. die Frauenbeauftragte mit ihrem Netzwerk, das Programm Proprofessur, Mentoring für Frauen, der Frauen-rat der Universität, Frauenräte der einzelnen Fachbereiche und das Cornelia-Goethe-Institut. Die Legende von Männer-Netzwerken in der Wissenschaft wird hartnäckig aufrechterhalten, um die Einrichtung von staatlich geförderten Frauen-Netzwerken und damit von weiteren Posten in der Gleichstellungsbürokratie zu rechtfertigen.

 

„Frauen werden bei der wissenschaftlichen Arbeit strukturell benachteiligt.“ Eine Wissenschaftlerin berichtet von ihren Publikationserfahrungen folgendermaßen: „Ich denke nach wie vor, dass Publizieren für Männer einfacher ist, gerade auch so nach dem Motto, der muss jetzt einen Zeitschriftenaufsatz kriegen. Der Mann ist dran mit einem Sammelband. Das passiert Frauen relativ selten, dass sie dran sind mit einem Sammelband oder mit einem Zeitschriftenaufsatz, oder nicht so häufig wie Männer. Das heißt, man muss als Frau einfach mehr arbeiten, um an den Punkt zu kommen.“ Daraus schließt eine Frauenbeauftragte unmittelbar: „Frauen sind bei Publikationsmöglichkeiten strukturell benachteiligt.“ [6]

 

Zunächst fällt auf, dass hier persönliche Eindrücke und Erfahrungen als strukturelle Benachteiligung ausgegeben werden. Das ist eine typische Argumentationsfigur von Frauenpolitikerinnen und Frauenbeauftragten. Frauen haben in der Wissenschaft genauso viele Publikationsmöglichkeiten wie Männer. Es steht ihnen frei, ihre Aufsätze bei Fachzeit-schriften einzureichen. Wird die Publikation einer Frau von einer oder mehreren Zeitschriften abgelehnt, wird dann behauptet, dass Frauen „strukturell benachteiligt“ sind. Dass auch Männer mit denselben Problemen zu kämpfen haben, wird übersehen. Den Redakteuren von Fachzeitschriften wird dabei unterstellt, dass sie Aufsätze von Männern eher aufnehmen als die von Frauen. Warum sollten sie diese Absicht haben? Welche Vorteile hätten sie davon? Warum soll man ihnen nicht zutrauen, dass ihnen hauptsächlich die Qualität der Aufsätze am Herzen liegt?

 

Eines der immer wieder stereotyp vorgebrachten Argumente für die Frauenquote lautet: „Frauen sind in der Wissen-schaft unterrepräsentiert“. Es steht fest, dass es an den Hochschulen mehr wissenschaftliche Mitarbeiter als Mitarbeite-rinnen, mehr Professoren als Professorinnen gibt. Doch diese Unterrepräsentanz von Frauen im akademischen Bereich muss keine Folge ihrer Diskriminierung sein. Anders formuliert: Es ist nirgendwo nachgewiesen, dass an den Hoch-schulen eine systematische und flächendeckende Diskriminierung von Frauen bei der Stellenvergabe besteht. Die Unterrepräsentanz von Frauen kann eine Folge davon sein, dass 1. Frauen sich für bestimmte Fächer weniger interes-sieren als Männer oder 2. es in bestimmten Fächern oder wissenschaftlichen Bereichen mehr besser qualifizierte Männer als Frauen gibt.

 

Versucht man das Geschlechterverhältnis 50:50 herzustellen, wird die individuelle fachliche Qualifikation als Maßstab außer Kraft gesetzt. Nicht die individuelle fachliche Qualifikation, sondern das Geschlecht, besser: ein statistischer Gleichheitswert, wird zum zentralen Faktor bei der Stellenvergabe. Die Opfer dieser Quotenlogik und -politik sind ausschließlich Männer, denn die Gleichstellungsgesetze werden auf die zahlenmäßig von Männern dominierten Bereiche angewandt. Die logische Folge davon ist, dass eine Anzahl männlicher Wissenschaftler aufgrund der ange-strebten Quote 50:50 nicht die Stellen erhält, die sie eigentlich erhalten sollte. Die Quotierung führt somit zur struk-turellen Benachteiligung von Männern.

 

Aus der Feststellung, dass Frauen in der Wissenschaft unterrepräsentiert seien, folgt die Forderung: „Der Anteil von Frauen soll erhöht werden“. Eigentlich sollte eine wissenschaftliche Einrichtung, sei es eine Hochschule, ein Fachbereich oder ein Institut, daran interessiert sein, den Anteil von Wissenschaftlern zu erhöhen, die besser qualifiziert sind als Wissenschaftler anderer Einrichtungen. Mit anderen Worten: Eine wissenschaftliche Einrichtung sollte daran interessiert sein, sich die besten Wissenschaftler zu holen, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität, Ethnie, Hautfarbe, Religion usw. Nur auf diese Weise kann sie die besten Forschungsergebnisse erzielen.

 

Nun könnte man fragen, warum ausgerechnet der Anteil von Frauen erhöht werden soll, und nicht der von Angehörigen anderer gesellschaftlicher Gruppen, die an den Hochschulen ebenfalls „unterrepräsentiert“ sind. Mehr als ein Drittel der Frankfurter Bürger sind Migranten. Warum gibt es dann so wenige Professoren mit Migrationshintergrund an der Frankfurter Universität? Im Fachbereich Philosophie derselben Universität gibt es unter den Professoren nur einen einzigen Katholiken. Der Rest sind allesamt Protestanten. Wie kann diese Ungleichheit behoben werden? Es gibt in Frankfurt sehr viele Menschen muslimischen Glaubens, an der Universität aber nur eine Handvoll Professoren dieser Glaubensrichtung.

 

Wir sehen, dass solche Überlegungen die Praxis der Stellenvergabe ad absurdum führen würden. Müsste man die Ansprüche aller „unterrepräsentierten“ Gruppen berücksichtigen, dann würde sich der ganze akademische Bereich in ein „Gerangel und Geschiebe“ zwischen diesen Gruppen auflösen. [7]

 

Eine Gruppe von Argumenten bilden die statistischen Argumente. [8] Wissenschaftler werden andauernd mit Zahlen, Zahlenvergleichen und Statistiken konfrontiert, die ihnen die Notwendigkeit der Frauenquote einsichtig machen sollen. Besonders bekannt und wirksam ist folgendes Argument: Über 50 Prozent der Studierenden sind Frauen, unter den Professoren gibt es aber nur 15 Prozent Frauen. Dahinter verbirgt sich die Vorstellung: Wenn 50 Prozent der Studie-renden Frauen sind, dann sollen 50 Prozent der Professuren von Frauen besetzt sein. Die Anzahl von Professorinnen soll proportional zur Anzahl von Studentinnen sein. Hier handelt es sich eindeutig um einen Fehlschluss. Aus der Tatsache, dass die Hälfte der Studierenden Frauen sind, wird auf die Forderung geschlossen, die Hälfte der Professuren sollte von Frauen besetzt sein. Es besteht jedoch kein logisch zwingender Zusammenhang zwischen der Anzahl von Studentinnen und der Anzahl von Professorinnen. Mit anderen Worten: Aus einer bestimmten Anzahl von Studentinnen folgt nicht zwingend eine entsprechende, proportionale Anzahl von Professorinnen. Auch wenn an einem Fachbereich oder einer Hochschule 90 Prozent der Studierenden Frauen wären, könnten dort alle Professuren an Männer vergeben werden, nämlich dann, wenn sie besser als ihre weiblichen Mitbewerber qualifiziert wären.

 

„Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt eingestellt.“ Die Formulierung „bei gleicher Qualifikation“ bzw.

„bei gleichwertiger Qualifikation“ und die Satzung „Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt“ spielen eine wichtige Rolle in den Gleichstellungsgesetzen der Länder und in den Gleichstellungsregelungen der meisten Hoch-schulen. Dabei übersieht man, dass die Gleichheit von Qualifikation in der Wissenschaft, aber auch in den allermeisten Arbeitsbereichen, eine Chimäre ist, also etwas, was es dort gar nicht geben kann. Gleichheit von Qualifikation kann es nur bei einfachen Tätigkeiten geben. Zum Beispiel sind zwei Verpacker gleich qualifiziert, wenn jeder von ihnen zeit-gleich die gleiche Menge von Gegenständen ordnungsgemäß verpackt. Wissenschaftliche Qualifikationen sind zu differenziert und zu komplex, um in ihrem Fall von Gleichheit zu sprechen. Wissenschaftler sind immer unterschiedlich qualifiziert. Ähnliches gilt für andere Berufe oder Berufsfelder, wie zum Beispiel Unternehmer, Ärzte, Lehrer, Juristen, Journalisten und Politiker.

 

Gleiche Qualifikation würde streng genommen dann vorliegen, wenn zwei oder mehrere Wissenschaftler wortwörtlich identische Bücher, Aufsätze und Rezensionen geschrieben, wortwörtlich identische Vorträge gehalten und identische Veranstaltungen abgehalten hätten. Ein solcher Fall ist mir aus der Wissenschaftsgeschichte nicht bekannt und ich glaube nicht, dass er jemals eintreten wird.

 

Die Chimäre „Gleichheit von Qualifikation“ erweist sich als eines der wichtigsten Instrumente der Quotierung. In vielen Fällen können nämlich Qualifikationsunterschiede aufgrund bestehender (mangelhafter) Qualifikationskriterien nicht einfach festgestellt werden. Oft ist man gar nicht gewillt, nach weiteren, genaueren Qualifikationsunterschieden zu suchen. Da wo die Unterschiede schwer zu ermitteln sind, kann immer gesagt werden, dass „gleiche Qualifikation“ vorliege, und es kann einfach und schnell zugunsten von Frauen entschieden werden.

 

Plädoyer für eine Politik der Qualifikation

 

Da es in der Wissenschaft „gleiche Qualifikation“ nicht geben kann, schlage ich vor, vom Prinzip der besseren individuel-len Qualifikation zu sprechen. Das Prinzip besagt: Eine wissenschaftliche Stelle sollte diejenige Person erhalten, die für diese Stelle fachlich am besten qualifiziert ist, und zwar unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit, also unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Ethnie, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung. Statt Quoten brauchen wir in der Wissenschaft, aber auch in anderen Arbeitsbereichen, eine konsequente Politik der Qualifikation. Die Bemühungen der Verantwortlichen in der Wissenschaft sollten sich darauf richten, bessere Qualifikationsstandards zu erarbeiten. Bewerber sollten ferner einzig und allein nach ihrer individuellen fachlichen Qualifikation beurteilt werden. Orientierte man sich bei der Stellenvergabe ausschließlich am Prinzip der besseren individuellen Qualifikation, würden außerfachliche Faktoren wie Gruppenzugehörigkeit, Vorurteile, Klischees, Seilschaften und Patronage an Bedeutung verlieren. Mit anderen Worten: Die Orientierung an diesem Prinzip ermöglicht eine allein auf wissenschaftliche Leistung bezogene Auswahl. Sie ermöglicht somit eine neutrale Beurteilung der Fachkompetenz von Bewerbern. Damit würde sie ein gerechteres System der universitären Stellenvergabe und mehr Effizienz in der Wissenschaft ermöglichen.

 

https://www.novo-argumente.com/artikel/buerokratie_statt_qualifikation

 


 

Karl Jaspers, Schriften zur Universitätsidee. Hrsg. von Oliver Immel, Basel: Schwabe 2016

 

https://jaspers-stiftung.ch/de/karl-jaspers/die-idee-der-universitaet

 

https://www.hadw-bw.de/sites/default/files/documents/3533-8_OA_KJG_I-21_Immel.pdf

 






 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit:  https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/

 

Quilette:  https://quillette.com/