Drückender als die Zensur der Regierung ist die Diktatur der öffentlichen Meinung.
Ludwig Börne
Wenn Freiheit überhaupt einen Sinn haben soll,
dann ist es die, den Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Freiheit und Gleichheit
Ulrike Ackermann
Ist es im Hinblick auf unsere Kinder und Enkel gerecht, dass wir uns seit geraumer Zeit rund zwei Billionen Euro Staatsschulden erlauben? Dient es der Freiheit oder der Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger, wenn die amtierende Kanzlerin trotz leerer Kassen Mütterrenten, Kindergeld, Mietpreisbremse und Mindestlohn verspricht? Was befördert die alte Ordnung der Geschlechter, was dient ihrer Gleichberechtigung? Die Opposition will mit der Themensetzung "Gerechtigkeit" im Wahlkampf punkten. Die Regierungsparteien wollen noch gerechter sein und mit "asymmetrischer Demobilisierung" die Wahl gewinnen. Unabhängig von erhitzten Wahlkämpfen heutzutage war die Kollision des Werts der Freiheit mit dem der Gleichheit und der Gerechtigkeit schon Jahrhunderte vor uns Bestandteil leidenschaftlicher gesellschaftlicher Debatten. Es lohnt deshalb ein Blick in die Geschichte, um sich etwas Klarheit über die Bedeutung dieser scheinbar kontrahierenden Werte zu verschaffen.
Beginnen wir mit der Freiheit: "Das eigentliche Gebiet der menschlichen Freiheit umfaßt als erstes das innere Feld des Bewußtseins und fordert hier Gewissensfreiheit im weitesten Sinne, ferner Freiheit des Denkens und des Fühlens, unbedingte Unabhängigkeit der Meinung und der Gesinnung bei allen Fragen, seien sie praktischer oder philosophischer, wissenschaftlicher, moralischer oder theologischer Natur. (…) Zweitens verlangt dieses Prinzip Freiheit des Geschmacks und der Studien, Freiheit, einen Lebensplan, der unseren eigenen Charakteranlagen entspricht, zu entwerfen und zu tun, was uns beliebt, ohne Rücksicht auf die Folgen und ohne uns von unseren Zeitgenossen stören zu lassen – solange wir ihnen nichts zuleide tun – selbst wenn sie unser Benehmen für verrückt, verderbt oder falsch halten." [1] So hat es der Philosoph und Nationalökonom John Stuart Mill 1859 formuliert.
Mit dieser Definition hat er in der Ideengeschichte des Liberalismus der individuellen Freiheit neben der politischen und wirtschaftlichen einen besonderen Stellenwert als Motor der Geschichte eingeräumt. Freiheit bedeutet demnach Freiheit von Zwang und Einmischung, so lange wir niemanden schädigen. Die Grenze der je individuellen Freiheit liegt also dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Eingehegt ist diese über die Jahrhunderte erkämpfte Freiheit heute vom Rechtsstaat, der die individuellen Grundrechte, die Vertragsfreiheit und das Privateigentum schützt. Verfassung, repräsentative Demokratie und die soziale Marktwirtschaft flankieren die Freiheit und ermöglichen die soziale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger.
Seit der Französischen Revolution begleiten uns die Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Zugleich hat uns dieser Aufbruch in die Demokratie seit dem 19. Jahrhundert ein neues Dilemma beschert: die Kollision des Werts der Freiheit mit dem Wert der Gleichheit – ein Konflikt, der bis heute unsere Debatten befeuert. Alexis de Tocqueville hat bereits vor Jahrhunderten vor dem "verderblichen Gleichheitstrieb" der Menschen gewarnt, der dazu führe, dass sie "die Gleichheit in der Knechtschaft der Ungleichheit in der Freiheit" [2] vorziehen würden. Auch heute stellt sich die Frage, ob die Menschen zugunsten der Gleichheit auf Freiheit verzichten wollen oder umgekehrt den Wert der Freiheit höher schätzen und dafür Ungleichheit in Kauf nehmen?
Im jahrhundertelangen Kampf um gleiche Rechte bildete sich Zug um Zug die Rolle des Staatsbürgers heraus, ausgehend von dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Mit dieser Angleichung der politischen Bürgerrechte ging auch eine Angleichung sozialer Chancen im Hinblick auf Erziehung, Einkommen und Versorgung einher. Damit eröffneten sich für jede Bürgerin und jeden Bürger immer größere Chancen der Freiheit. Die Gleichheit des staatsbürgerlichen Status ist die Bedingung der Möglichkeit der Freiheit. Die Chance der Selbstverwirklichung ist damit nicht mehr wie in der Vergangenheit das Privileg weniger Auserwählter, sondern Rechtsanspruch eines jeden Menschen. Voraussetzung für die Herausbildung der Persönlichkeit und die Praxis eines eigenen Lebensplans ist die Freiheit einer jeden Frau und eines jeden Mannes, zwischen verschiedenen Optionen wählen zu können und sich von anderen zu differenzieren. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist gewissermaßen Voraussetzung für soziale Differenzierung. Sie schafft damit soziale Ungleichheit, die erst Vielfältigkeit ermöglicht und sich in der Pluralität der Lebensstile manifestiert. Gerade darin liegt die Voraussetzung für die Produktivität und Innovationskraft einer Gesellschaft. Uniformität und soziale Gleichheit würden hingegen Stillstand der historischen Entwicklung bedeuten.
Der liberalen Freiheitsdefinition folgend bedeutet Gerechtigkeit die Durchsetzung geltenden Rechts und die Rechtsgleichheit aller vor dem Gesetz. Das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen sorgt im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags für die Chancengerechtigkeit aller als Voraussetzung dafür, die eigene Persönlichkeit auf je individuelle Weise entfalten zu können. Nicht von ungefähr ist in der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 vom pursuit of happiness als dem unveräußerlichen Recht aller Menschen die Rede; das heißt, dass das Streben nach Glück in der Verfassung geschützt ist, aber es ist keine Garantie auf das Glück selbst. Jeder Bürger und jede Bürgerin muss es selbst suchen.
Wertschätzung der Freiheit
Seit dem 19. Jahrhundert hat sich mit dem Aufkommen der "sozialen Frage", dem Erstarken der Arbeiterbewegung und sozialistisch-kommunistischer Parteien der Diskurs über Gerechtigkeit verändert. Einzug hielt der Begriff der sozialen Gerechtigkeit, der sich fortan an sozialer Gleichheit im Sinne von Ergebnisgleichheit orientiert. Für soziale Gerechtigkeit sollte nun der Staat durch Umverteilung sorgen. Das ist eine bemerkenswerte Verschiebung der Bedeutung von Gleichheit und Gerechtigkeit: Ging es ursprünglich in der Französischen Revolution um die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, so verändert sich diese Forderung in Richtung einer Gleichheit der tatsächlichen Lebensverhältnisse.
Obwohl sich die Lebensbedingungen in unseren europäischen Wohlfahrtsstaaten seit dem 19. Jahrhundert für alle Menschen fundamental verbessert haben, die Menschen viel länger leben, weniger arbeiten und insgesamt wohlhabender geworden sind, ertönen die Rufe nach mehr sozialer Gerechtigkeit und Umverteilung bis heute. Die unterschiedlichen Werte der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit prallen in den gesellschaftlichen Debatten immer wieder aufeinander. Auch der Sozialphilosoph Max Horkheimer beklagte noch kurz vor seinem Tod 1973 dieses Dilemma: "Je mehr Gerechtigkeit, desto weniger Freiheit, je mehr Freiheit, desto weniger Gerechtigkeit." [3]
Das John Stuart Mill Institut für Freiheitsforschung erstellt seit 2011 alljährlich in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) sowie dem Institut für Publizistik der Universität Mainz einen Freiheitsindex für Deutschland, um herauszufinden, wie es die Deutschen mit der Freiheit halten. Der Fragenkatalog erfasst die subjektive Bedeutung des Werts der Freiheit auf Seiten der Bürger in folgenden Bereichen: Wie definieren sie Freiheit für sich? Welche Wertschätzung erfährt der Wert der Freiheit im Wettbewerb mit anderen Werten wie etwa Gleichheit, Sicherheit, Gerechtigkeit? Wie frei empfinden sich die Bürger? Was erwarten sie vom Staat? Uns interessiert dabei, ob und inwieweit ein Freiheitsverständnis, das die Freiheit als Freiheit des Einzelnen sieht, der über sein Leben selbst bestimmen und dafür die Verantwortung übernehmen will, Vorrang vor anderen Werten wie sozialer Gleichheit oder innerer und sozialer Sicherheit hat. [4]
Über die Jahrzehnte konnte man beobachten, dass – auch gerade nach der Wiedervereinigung – der Wert der Freiheit im Vergleich zum Wert der Gleichheit in der Bevölkerung an Ansehen verloren hat. Doch seit 2011 können wir bei den unter 30-Jährigen, gerade aus den östlichen Bundesländern, eine Trendwende zugunsten von Freiheit und Selbstbestimmung feststellen. Zugleich zeigt der Freiheitsindex, dass sich die Staatsorientierung verstärkt: Immer mehr Aufgaben wollen die Bürger an den Staat delegieren. Damit ist eine paradoxe Situation entstanden: Zwar nimmt die Akzeptanz des Werts der Freiheit im abstrakten Sinne zu. Doch gleichzeitig mehren sich die Forderungen nach Eingriffen des Staates in das Leben der Bürger, was letztlich die Einschränkung der individuellen Freiheit bedeutet.
Auf die Frage nach dem subjektiven Freiheitsgefühl antworten die befragten Deutschen hingegen mehrheitlich, dass sie sich in ihrem Leben frei fühlen. Der Wunsch nach staatlicher Kontrolle und Überwachung findet sich im Übrigen ebenso bei jenen, die der Freiheit von ihrem Selbstverständnis her näher stehen, wie bei jenen, denen Gleichheit und Sicherheit wichtiger sind als Freiheit und Selbstbestimmung. Klarer Favorit ist der "betreuende" und "kümmernde" Staat, der im Unterschied zum "liberalen" Staat als gerechter, wohlhabender, menschlicher und lebenswürdiger angesehen wird.
Der Freiheitsindex 2012 hat zudem gezeigt, dass die Skepsis gegenüber der Marktwirtschaft eine neue Dimension angenommen hat: Erstmalig glaubt auch in Westdeutschland eine knappe relative Mehrheit von 43 Prozent der Bevölkerung, Marktwirtschaft führe automatisch zu sozialer Ungerechtigkeit. Nur noch 38 Prozent der Deutschen sind der Meinung, "Marktwirtschaft macht soziale Gerechtigkeit erst möglich". Es scheint immer mehr die Überzeugung verloren zu gehen, dass diese Wirtschaftsform Grundlage für Freiheit und Wohlstand ist.
Trotz der Individualisierungsprozesse, die wir der westlichen Moderne seit der Aufklärung verdanken, und der Herausbildung der Zivilgesellschaft ist also die Vorstellung vom Staat als gütigem und zugleich strengem "Vater" immer noch sehr beliebt. Er soll für Wohlstand und Gesundheit "seiner Kinder" sorgen und am besten alle Güter gerecht unter ihnen verteilen. Im Gegenzug zu seiner Wohltätigkeit nehmen die Bürger dann auch seine erzieherische Strenge und seine Wacht über die Tugend in Kauf.
Doch unsere bisherige Geschichte war gerade deshalb so erfolgreich, weil sich wirtschaftliche, politische und individuelle Freiheit immer gegenseitig bedingten und vorantrieben. Ohne die Neugierde, Risikobereitschaft und mutige Schaffenskraft der Individuen hätten wir heute weder Wohlstand noch Demokratie. Das Bewusstsein über diese Zusammenhänge ist aber weitestgehend verloren gegangen. Stattdessen wachsen die antikapitalistischen Ressentiments. Zum rapiden Ansehensverlust des Kapitalismus trugen obendrein noch viele Marktakteure bei. Denn wirtschaftliche Freiheit bedeutet Eigentum, Wettbewerb, Vertrags- und Gewerbefreiheit, aber eben auch Haftung und Verantwortung. Unternehmen, Banken und Staaten müssen für ihre Schulden und ihre Misswirtschaft geradestehen. Man kann nicht ewig auf Pump leben und die Schuldenspirale immer höher drehen und Risiken auslagern. Dann platzt, wie wir in der europäischen Schuldenkrise sehen, auch die Blase der öffentlichen Haushalte.
Wir brauchen deshalb einen starken, aber schlanken Staat, der seinen ordnungspolitischen Aufgaben nachkommt, konsequent Schulden abbaut und der Versuchung widersteht, der bessere Unternehmer sein zu wollen; ein Staat, der sich in seiner Interventionslust zurückhält und dafür sorgt, dass verfasste Regeln eingehalten werden; der als Rechtsstaat die innere und äußere Sicherheit seiner Bürger garantiert und sich jeglicher Übergriffe auf das private Leben und die individuellen Freiheiten seiner Bürger enthält; ein Staat, der sich seiner Neutralität bewusst ist und weder Recht noch Politik moralisiert; der kein Tugendwächter, Erzieher und Moralapostel ist. Wir brauchen also einen Staat, der die Grundversorgung und das Existenzminimum seiner Bürger garantiert, für Chancengerechtigkeit sorgt, aber die Eigeninitiative seiner Bürger gerade nicht in paternalistischer Fürsorge erstickt.
Selbstbestimmung und Eigensinn
All dies wäre im Übrigen auch der Europäischen Union und ihren politischen Institutionen zu wünschen. Denn ein überregulierter europäischer Superstaat zerstört die Vielfalt und Fortschrittspotenziale eines freiheitlichen Europas – also all das, was die bisherige Erfolgsgeschichte Europas ausgemacht hat. Eine Transferunion mit einer paternalistischen europäischen Wirtschaftsregierung, welche die Schulden vergemeinschaftet, die Verantwortung von Einzelstaaten suspendiert und private Gläubiger aus der Haftung entlässt, wird mit Sicherheit die Krise nicht lösen. Wenn der europäische Integrationsprozess auf Zwang beruht, von Rechtsbrüchen begleitet ist und auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wird, die Vielfalt der Einheit und Uniformität geopfert wird, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Europa- und Demokratieskepsis der Bürger wächst.
Anstelle von Freiheit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung – Werte, für die in Europa jahrhundertelang gekämpft wurde –, scheinen sich eher Entmündigung und paternalistische Fürsorge als Handlungsmaximen durchzusetzen. Wenn zudem marktwirtschaftliche Prinzipien einem zunehmend staatsmonopolistischen Kapitalismus weichen, in dem Politik und Banken unheilvoll verstrickt sind und die Schuldenberge emsig weiter auftürmen, ist es um die Freiheit schlecht bestellt.
Das Gegenteil von Paternalismus ist Eigensinn und Selbstsorge, aus denen neues Selbstvertrauen, Stolz und Würde und damit neue Lebensqualität für den einzelnen Bürger wie auch für Staaten erwachsen können. All dies sind Voraussetzungen, um die Freiheit zu entfalten, neue Freiräume zu entdecken und sie auszuloten auf dem Weg zu Mündigkeit und Selbstbestimmung. Eine Demokratie bleibt lebendig, wenn selbstbewusste und eigenwillige Bürger und Bürgerinnen ihre wirtschaftliche, politische und individuelle Freiheit zu Lebensexperimenten nutzen. Die Ambivalenzen und Widersprüche, in die uns die Freiheit verwickelt, kann uns jedoch niemand abnehmen, die müssen wir schon selbst aushalten. Aber wir sind so erwachsen geworden, dass wir keine Tugendwächter brauchen, weder den Staat oder die EU-Bürokratie noch eine Ideologie, die uns moralisch oder politisch vorschreiben, wie wir zu leben haben und wie unser Glück auszusehen hat. Denn es gibt keine bestimmte Konzeption des guten Lebens, die für alle gültig wäre, aber das Recht eines jeden – frei und gleich geboren –, sein jeweiliges Glück zu verfolgen.
Fußnoten
1. John Stuart Mill, Über die Freiheit, Stuttgart 1988, S. 20.
2. Alexis de Tocqueville, Über die Demokratie in Amerika, Frankfurt/M.–Hamburg 1956 (1835/40), S. 39f.
3. Zit. nach: Gerhard Rein, Das Verbotene Jenseits, in: Weltwoche vom 25.7.1973.
4. Vgl. Ulrike Ackermann (Hrsg.), Freiheitsindex Deutschland 2011, Frankfurt/M. 2012; dies., Freiheitsindex Deutschland 2012, Frankfurt/M. 2013.
Zur Person
Dr. rer. soc. Ulrike Ackermann, geb. 1957; Professorin für Politische Wissenschaften mit dem Schwerpunkt Freiheitslehre und -forschung an der SRH Hochschule in Heidelberg; Direktorin des John Stuart Mill Instituts für Freiheitsforschung, Ludwig-Guttmann-Straße 6, 69123 Heidelberg. ulrike.ackermann@hochschule-heidelberg.de - 12.08.2013
http://www.bpb.de/apuz/166651/freiheit-und-gleichheit
Über Freiheit und Gleichheit
Ute Gerhard
Freiheit hat den höheren, strahlenderen Klang als Gleichheit. Der Aufbruch zur Freiheit durchweht die Geschichte in den großen Freiheitsbewegungen und bleibt, wenn wir uns in der Welt umschauen, so aktuell und unverzichtbar, wie eh und je. Freiheit umfasst – darüber besteht in liberalen Demokratien Einigkeit – sowohl die persönliche Handlungsfreiheit, alles zu tun, soweit es anderen nicht schadet, als auch die politische Freiheit von willkürlicher Herrschaft und Gewalt. Sie ist weiterhin abgesichert durch eine Reihe verfassungsrechtlicher Spezialfreiheiten wie der Meinungs-, Religions-, Versammlungs-, Vereinigungs- oder Berufsfreiheit. Doch sind diese Verbürgungen stets gefährdet. "Dem Reich’ der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen", dieses Motto der ersten politischen Frauen-Zeitung in Deutschland von 1849, herausgegeben von Louise Otto, bringt all diese Freiheiten als Voraussetzung für die Verwirklichung gleicher Rechte auch der Frauen emphatisch auf den Punkt.
Das Recht auf Gleichheit, die Anerkennung der Menschen als Gleiche, hingegen ist komplizierter, versteht sich nicht von selbst, bedarf bei aller Anerkennung gleicher Freiheit immer erst der Konkretisierung oder einer Verständigung darüber, was genau gemeint ist, wie viel Gleichheit oder in welcher Hinsicht Gleichheit herzustellen ist. Die Einlösung des Rechtsprinzips der Gleichheit wirkt daher bedrohlich, zumindest ungemütlich für diejenigen, die etwas zu verlieren haben, denn es greift bestehende Verhältnisse an, drängt auf Veränderung und Teilung von Herrschaft und Eigentum. Im Verlauf der Geschichte, spätestens seit 1789, seitdem mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem philosophischen und theologischen Lehrsatz der Gleichheit aller Menschen ein politisches Programm sozialer Gerechtigkeit abgeleitet wurde, ist Gleichheit immer wieder als "Gleichmacherei" in Verruf geraten. In der Parole "Freiheit statt Sozialismus" wurden die Verdächtigungen und die Denunziation der Gleichheit auch in jüngster Zeit zu einer eingängigen Propagandaformel missbraucht. Auch nach dem Ende der Konfrontation des "Kalten Krieges" hat sich der den Markt beherrschende Neoliberalismus weitgehend von der Leitnorm der Gleichheit verabschiedet.
Richtig ist, Gleichheit ohne Freiheit führt in diktatorische Zustände, Freiheit ohne Gleichheit behindert die Freiheit all derer, die über weniger Ressourcen, ungleiche Chancen oder keine Privilegien verfügen. Auch für die Theoretiker der bürgerlichen Gesellschaft war klar, dass Freiheit ohne Gleichheit nicht bestehen kann und eine demokratische Regierungsform "weitgehende Gleichheit der gesellschaftlichen Stellung und der Vermögen" [1] voraussetzt. Das bedeutet, dass die beiden Grundwerte der Demokratie, Freiheit und Gleichheit, sich notwendigerweise ergänzen, gegenseitig regieren, in einem dialektischen Spannungsverhältnis stehen. [2] "Von dieser Spannung von Gleichheit und Freiheit lebt die Verfassungsgeschichte", heißt es erläuternd in den Kommentaren zu Artikel 3 des Grundgesetzes, "und an dem jeweiligen Aussöhnungsversuch scheiden sich die Geister". [3]
Wie die Verweigerung der Rechtsgleichheit für eine "Hälfte der Menschheit" zu Unfreiheit, Bevormundung und Machtmissbrauch führt, dafür ist die Geschichte der Frauen und der Frauenrechte gerade auch in den sich liberal verstehenden bürgerlichen Gesellschaften ein eindringliches Beispiel. Die Argumente gegen die Gleichheit, überhaupt die Menschenrechte der Frauen waren in der abendländischen Philosophie, in der tradierten Geschlechterordnung und gesellschaftlichen Praxis vorgezeichnet. Trotzdem bedurfte es neuer Begründungen und Ausflüchte, warum Frauen verschieden und im Rechtssinne keine Menschen seien, [4] warum nach den bürgerlichen Revolutionen alle feudalen Untertänigkeiten und Abhängigkeiten aufzulösen waren, jedoch die "Herrschaft des Mannes im Hause" [5] wie auch sein Alleinvertretungsrecht nach außen zum Grundpfeiler gerade auch der bürgerlichen Rechtsordnung und damit die Ehe als Institution zur Keimzelle des Staates wurde.
Zur Begründung diente die systematische Trennung zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre, zwischen männlichen und weiblichen Geschlechterrollen, zwischen Körper und Geist, Natur und Kultur, Lohnarbeit und Hausarbeit. Und es ist Teil einer vor allem geschlechtsspezifischen Dialektik der Aufklärung, dass gerade zu jener Zeit, als "die Menschenrechte laut und von den Dächern gepredigt wurden" [6], die Verschiedenheit der Geschlechter zum alle Wissenschaften und Politik beherrschenden Ordnungsprinzip wurde und der Legitimation männlicher Herrschaft und Gewalt diente. Nicht nur die Philosophie oder politische Theorie, sondern insbesondere die Wissenschaften vom Menschen, allen voran die Medizin und die Jurisprudenz, in ihrer praktischen Anwendung auch die Pädagogik "inthronisierten die Differenz zwischen den Geschlechtern zum alles erklärenden Grundstock von Wissenschaft und Kultur". [7]
Diese Verhinderung gleicher Rechte für Frauen, die Widersprüchlichkeiten und Diskriminierungen, die sich aus der Polarisierung und Institutionalisierung hierarchischer Geschlechterrollen und der Funktionalisierung der Geschlechterdifferenz ergaben, hat die Frauen- und Geschlechterforschung inzwischen in all ihren Disziplinen gründlich analysiert. Sie hat sie als patriarchalische Gegenreaktion gegen die Denkbarkeit und Forderung nach Freiheit und Gleichheit der Frauen entlarvt, jedenfalls nicht als Ergebnis der so hoch geschätzten Vernunft deuten können. [8] Waren die harten Widerstände gegen die Gleichheit der Frauen nun der Macht der Gewohnheit oder dem "Geschlechtsegoismus" und dem "Bequemlichkeitsbedürfnis des Mannes" geschuldet, wie die Rechtssoziologin Marianne Weber annahm? [9] Oder doch eine Folge "selbst verschuldeter Unmündigkeit", "deren Ursache nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt"? [10]
Erst in jahrhundertelangen Kämpfen, in immer neuen "Wellen" und regem internationalen Austausch haben die Frauenbewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts in Europa und Teilen der Welt schrittweise die mindere, ungleiche Rechtsstellung der Frau verbessern können. Und doch sollten wir nicht vergessen, wie kurz erst die Laufzeit mancher Rechtserrungenschaften auch in Deutschland ist: Das Recht auf gleiche Schulbildung und Studium gibt es seit 1908, das politische Wahlrecht seit 1919. Die Gleichberechtigung im Privaten, die für die verheiratete Frau Voraussetzung ihrer politischen Teilhabe und Mitbestimmung war, aber ließ noch sehr viel länger auf sich warten. Selbst nach der verfassungsrechtlichen Zusicherung durch Art. 3 GG wurde die Gleichberechtigung in der Familie in Westdeutschland formal erst 1977 mit der Abschaffung der vornehmlichen Pflicht der Frau zur Hausarbeit erreicht.
Zugleich wissen wir, wie ungleich die Lebensbedingungen, Teilhabe- und Berufschancen von Männern und Frauen trotzdem heute noch sind, wie ungleich nach wie vor die Sorge des Alltags für Kinder und Familie zwischen den Geschlechtern verteilt ist. Es ist hier nicht der Ort, die strukturellen, politischen, ideologischen und individuell praktischen Ursachen nicht verwirklichter Rechtsgleichheit der Frauen zu behandeln. Vielmehr interessiert, ob das Instrumentarium, das uns die Werte Freiheit und Gleichheit anbieten, noch brauchbar ist angesichts der Komplexität so grundlegender gesellschaftlicher Veränderungen und individueller Anforderungen.
Tatsächlich ging es der "neuen" Frauenbewegung der 1970er Jahre vorrangig nicht um Gleichberechtigung, sondern um Autonomie und Selbstbestimmung im Privaten wie in der Politik. Sie verstand sich weltweit vor allem als Befreiungsbewegung, in Abgrenzung zur "Frauenrechtelei" der historischen Frauenbewegung. Die aus historisch schlechten Erfahrungen gespeiste Rechtsskepsis der Frauen war mit der Enttäuschung über die nicht verwirklichte, nur formale Gleichberechtigung eher verstärkt worden. In der unter Feministinnen heiß geführten Debatte um Gleichheit und Differenz am Anfang der 1990er Jahre gab es daher radikale Stimmen, für die "der traditionelle politische Wortschatz" – der Begriff der Gleichheit, der Freiheit oder Demokratie – "in toto verdächtig", nicht mehr brauchbar war, weil diese Begriffe "die patriarchale Ordnung der Welt" konstituiert haben, also nicht "unschuldig" seien. [11] Für die einen folgte daraus die Forderung nach geschlechterdifferenten, geschlechtsspezifischen Rechten, nach "weiblicher Freiheit", denn die Tatsache, dass es zwei Geschlechter gibt, sei in unserem Recht, in unserer politischen Sprache unauflösbar. Kein Geschlecht könne das andere repräsentieren. [12] Für andere Theoretikerinnen waren solche Verabsolutierungen der Geschlechterdifferenz sowie die Erkenntnis der Differenzen auch unter Frauen der Anlass, die "totalisierenden Gesten" [13] einer alle Frauen qua Geschlecht umfassenden Identität überhaupt infrage zu stellen, also Geschlecht als Leitkategorie zu dekonstruieren.
Wieder einmal hatte Gleichheit – nun unter Feministinnen – keinen Kurswert, wurde mit Gleichsein (sameness), Identität verwechselt, als Angleichung missverstanden. Dabei hatte schon Helene Stöcker, radikale Feministin und Pazifistin, in ihrer Schrift "Unsere Umwertung der Werte" vor 100 Jahren eingewandt: "Nein, nein, nicht Mann sein wollen, wie ein Mann sein wollen (…): was sollte uns das helfen!" [14]
Die Frage, wie viel Gleichheit zuzulassen und welche Differenzen zu berücksichtigen sind, hat die neuzeitliche Geschichte der Frauenemanzipation seit der Französischen Revolution begleitet. Während Olympe de Gouges in ihrer "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" von 1791 grundsätzlich der Rechtsgleichheit den Vorrang gab, keine besonderen "Rechtswohltaten" für Frauen, vielmehr gleiche Pflichten und Teilhabe forderte, [15] hat Mary Wollstonecraft in ihrem "Plädoyer für die Rechte der Frau" von 1792 die Anerkennung der besonderen weiblichen Lebensweise, Erziehung und Moral ins Zentrum ihrer Rechtsforderungen gestellt. [16] Die Spannung zwischen der Berufung auf die Verschiedenheit der Geschlechter und der Forderung nach Gleichberechtigung wird deshalb auch "Wollstonecraft-Dilemma" genannt und bezeichnet die Schwierigkeit, einerseits um Rechtsgleichheit mit dem Manne zu streiten, andererseits die Angleichung an hegemoniale Männlichkeit abzulehnen. Es ist das scheinbare Paradox, auf dem Recht auf Gleichheit zu bestehen und gleichzeitig die Berücksichtigung von Differenzen einzufordern.
Für den "Sieg des Prinzips"
Die Gegenüberstellung von Gleichheit und Differenz – so inzwischen die Schlussfolgerung vieler Stimmen – ist eine "falsche Alternative" [17], welche die gesellschaftlichen Bedingungen als Ursache von Ungleichheit vernachlässigt. Juristisch und politisch ist darum immer wieder darüber zu verhandeln und zu streiten, in welchen Hinsichten die Differenzen relevant und zu berücksichtigen sind – das spiegelt die mühsame und unabgeschlossene Geschichte des Gleichheitssatzes und der Gleichberechtigung. Gleichheit setzt die Verschiedenheit der Menschen voraus, sonst machte diese Leitnorm der Menschenrechte keinen Sinn, und es kann sich bei diesem Rechtsprinzip nur um Gleichheit von einer bestimmten Seite, in für die Lebenschancen wesentlichen Hinsichten handeln, niemals um Identität oder Angleichung. Der Maßstab für Geschlechtergerechtigkeit kann daher keinesfalls die "männliche Normalbiografie" sein, sondern muss sich an einem für alle Menschen (Männern und Frauen) möglichen Maß von Freiheit und Gleichheit ausrichten.
Mit dem Beharren auf Gleichheit ist immer auch die Freiheit, ein Leben selbstbestimmt zu führen, berührt. Was dies im Einzelnen für die gleiche Freiheit der Frauen heißt, ist im jeweiligen Kontext zu bestimmen und in rechtlichen Vereinbarungen auszuhandeln. Gewiss spielen hierbei die politischen Machtverhältnisse, gleiche Teilhabe und Repräsentation – daher etwa auch Quoten – eine bisher unverzichtbare Rolle. Immerhin steht das Recht, der Grundsatz der Gleichheit und Freiheit, nun auf der Seite der Frauen wie der aller anderen Benachteiligten und Unterdrückten. Die Inanspruchnahme von Rechten, insbesondere von Gleichheit, war in der Geschichte der Demokratie wie auch der Frauenbewegungen der entscheidende politische Hebel, um Ungleichheit und Ungerechtigkeit als solche wahrzunehmen und zur Sprache zu bringen.
Wenn wissenschaftliche Analysen und feministische Kritik gegenwärtig insbesondere die ungerechte und ungleiche Arbeitsteilung im Reproduktionsbereich, im Hinblick auf alle Tätigkeiten der Pflege, Betreuung und Sorge für andere (care), aufgreifen und damit nicht nur ein Problem geschlechtsspezifischer, sondern auch internationaler Arbeitsteilung zur Sprache bringen, ist ein zentrales Feld bezeichnet, in dem aktuell die Frauenbewegungen wie andere zivilgesellschaftliche Akteure[18] um die relevanten Hinsichten der Gleichheit ringen und damit neue Standards für Gerechtigkeit einfordern. Die Umwertung der Werte und politischen Prioritäten in Bezug auf die soziale Praxis der Fürsorglichkeit von Männern und Frauen ist ein ziemlich revolutionäres Vorhaben, das mit der Arbeitsteilung auch die bisherigen Strukturen ökonomischer Macht und Ungleichheit infrage stellt.
Fußnoten
1. Vgl. Jean-Jacques Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, Stuttgart 1977 (1762), S. 56.
2. Vgl. Irene Pimminger, Was bedeutet Geschlechtergerechtigkeit?, Opladen u.a. 2012, S. 69ff.
3. Theodor Maunz/Günter Dürig/Roman Herzog, Grundgesetz Kommentar, Bd. 1, München 1994, Rd. Nr. 121.
4. So die Schrift eines Anonymus ("Ob die Weiber Menschen seyn, oder nicht?" im Jahr 1618), einem Vertreter der Querelle des femmes, jener seit 1400 geführten Auseinandersetzung über die Stellung der Frau und die Ordnung der Geschlechter. Vgl. Elisabeth Gössmann (Hrsg.), Ob die Weiber Menschen seyn, oder nicht?, Bd. 4, München 1988, S. 97–122. Dagegen die in der Frühaufklärung viel diskutierte Schrift des Poulain de la Barre "De l’égalité des deux sexes" 1673. Vgl. Lieselotte Steinbrügge, Das moralische Geschlecht, Weinheim–Basel 1987.
5. So die unbefangene Redeweise der Juristen im 19. und auch noch 20. Jahrhundert, etwa: Carl Friedrich von Gerber, System des Deutschen Privatrechts, Jena 1863, §222.
6. Theodor Gottlieb von Hippel, Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber, Berlin 1792.
7. Claudia Honegger, Sensibilität und Differenz, in: Ute Gerhard et al. (Hrsg.), Differenz und Gleichheit, Frankfurt/M. 1990, S. 245.
8. Anders Jean-Jacques Rousseau, Emile oder über die Erziehung, Stuttgart 1963 (1762), S. 726: "Die Ungleichheit ist keine menschliche Einrichtung, oder zumindest nicht das Werk des Vorurteils, sondern das der Vernunft."
9. Vgl. Marianne Weber, Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung, Tübingen 1907, S. 414, S. 426.
10. Vgl. Immanuel Kant, Was ist Aufklärung?, in: Immanuel Kant Werkausgabe, Schriften zur Anthropologie, Bd. XI, Frankfurt/M. 1977, S. 51–61.
11. Adriana Cavarero, Die Perspektive der Geschlechterdifferenz, in: U. Gerhard et al. (Anm. 7), S. 96f.
12. Vgl. Luce Irigaray, Über die Notwendigkeit geschlechtsdifferenzierter Rechte, in: U. Gerhard et al. (Anm. 7), S. 338–351.
13. Judith Butler, Das Unbehagen der Geschlechter, Frankfurt/M. 1991, S. 33.
14. Helene Stöcker, Die Liebe und die Frauen, Minden 1906, S. 14.
15. Vgl. Ute Gerhard, Gleichheit ohne Angleichung, München 1990, S. 49f., S. 263f.
16. Vgl. Mary Wollstonecraft, Verteidigung der Rechte der Frauen, Zürich 1975/1976 (1792).
17. Nancy Fraser, Falsche Gegensätze, in: Seyla Benhabib et al. (Hrsg.), Der Streit um Differenz, Frankfurt/M. 1993, S. 59–79.
18. Vgl. das bemerkenswerte Manifest der Europäischen Sozialplattform von 2011: http://www.socialplatform.org/Page_Generale.asp??DocID=11888« (2.8.2013).
Zur Person
Dr. phil. Ute Gerhard, geb. 1939; Prof. em. am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main; Gründungsdirektorin des Cornelia Goethe Centrums für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse. gerhard@soz.uni-frankfurt.de - 12.08.2013
http://www.bpb.de/apuz/166649/ueber-freiheit-und-gleichheit