Mein Körper ist kein Ersatzteillager
Jens Spahn, der Gesundheitsminister von der CDU, will uns Bürger jetzt manipulieren und zum Organspenden zwingen. Das sollten wir nicht hinnehmen.
Von Rainer Hank
Wer ein Organ spendet, leistet einen Akt der Hilfsbereitschaft und Solidarität. Die Transplantation von Herz, Leber, Niere oder Lunge rettet Leben. Das ist der Grund dafür, warum das
Transplantationsgesetz von 2012 die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig schriftlich über den guten Zweck der Organspende zu informieren und sie aufzufordern, im
Organspendeausweis ihre Einwilligung oder Ablehnung zu bekunden.
Erfolge der Kampagne „Pro Organspende“ bleiben bislang aus. Schlimmer noch: Im Jahr 2017 verzeichnete die Statistik in Deutschland einen neuen Tiefstand der Spender: 797 Menschen haben ein Organ
zur Verfügung gestellt; im Jahr 2010 waren es noch 1296.
Man wird dies als freie Entscheidung freier Bürger zur Kenntnis nehmen müssen. Wer will, kann es auch als mangelnde Solidarität in der Gesellschaft deuten. Doch Jens Spahn, der
Gesundheitsminister von der CDU, will uns Bürger jetzt manipulieren und zum Spenden zwingen. Das sollten wir nicht hinnehmen.
Die Verhältnisse werden umgedreht
Für den Herbst hat Spahn einen Gesetzentwurf angekündigt, wonach die Entnahme von Organen künftig besser vergütet werden soll. Die Kliniken klagen, 3900 Euro je Organ seien für sie ein
Verlustgeschäft. Außerdem denkt Spahn darüber nach, die momentan geltende Regelung der Entscheidungslösung in eine Widerspruchslösung umzuwandeln.
Was damit gemeint ist? Heute muss man explizit und positiv entscheiden, welche Organe und Gewebe man zu spenden bereit ist. Die Widerspruchslösung dreht die Verhältnisse um: Wer nicht explizit
ausschließt, seine Organe zu spenden, hat implizit seine Einwilligung gegeben. Härter gesagt, läuft es auf eine erschlichene Lizenz zur Zwangsausschlachtung hinaus.
Die Widerspruchslösung findet bei beiden Koalitionspartnern immer mehr Unterstützung. Es wäre fatal, würde sie sich durchsetzen. Der Bürger wird dann nicht mehr als freies Subjekt behandelt,
sondern als Objekt zur Steigerung des Spendenaufkommens – gerade so, als seien seine Organe zum Tausch freies Eigentum der Gemeinschaft.
Tot ist nicht eindeutig
Das verletzt eklatant unser Recht am eigenen Körper. Die technokratische Grundlage für den Paradigmenwechsel sind Ideen der Verhaltensökonomie, die man „sanften Paternalismus“ nennt. Ein Beispiel
aus einem anderen Lebensbereich: Legt der Arbeitgeber seinen Angestellten nahe, Teile des Gehalts für das Alter zurückzulegen („opting in“), machen das wenige. Müssen sie explizit widersprechen,
dass automatisch Gehaltsbestandteile zurückgelegt werden, sparen viel mehr Menschen („opting out“). Es ist ein Design, das mit dem inneren Schweinehund menschlicher Bequemlichkeit spielt und bei
der Altersvorsorge gerade noch durchgehen kann, an der Organspende aber seine Grenze findet.
Kombiniert man die Widerspruchslösung dann auch noch mit besseren finanziellen Anreizen für die Kliniken, wird es fürchterlich. Denn ökonomische Anreize, das sollte bekannt sein, wirken: Für
Ärzte wird es dann attraktiv, die Behandlung eines todkranken Patienten nicht mehr „patientenorientiert“, sondern „spenderzentriert“ vorzunehmen.
Es ist naiv zu meinen, tot sei tot und medizinisch eindeutig. Als Organentnahme-Kriterium gilt der Hirntod, das irreversible Erlöschen aller Hirnfunktionen, was nach der Auffassung vieler
Humanmediziner und Ethiker aber nicht mit dem Tod des Menschen schlechthin gleichzusetzen ist. Der menschliche Körper ist mehr als eine bloße Maschine, die vom Hirn gesteuert wird.
Wer die Verhaltensökonomie dazu benutzt, im Interesse eines Gemeinwohls (mehr Organspender!) menschliche Freiheitsentscheidungen zu ignorieren, entlarvt sich als technokratischer Paternalist. Der
Übergang vom Respekt vor der Sakralität des Körpers zu seiner Verzweckung als Ersatzteillager im Interesse der Lebensrettung anderer bleibt eine Ungeheuerlichkeit – aller politischen
Moralisierung zum Trotz.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/organspende-mein-koerper-ist-kein-ersatzteillager-kommentar-15755803.html#void
Widerspruchslösung
SPD begrüßt Spahn-Vorstoß zur Organspende
Gesundheitsminister Spahn will die Widerspruchslösung bei der Organspende zum Normalfall machen.
Die SPD reagiert erfreut – scharfe Kritik kommt hingegen von Theologen und Bischöfen.
SPD-Vize-Fraktionschef Karl Lauterbach hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Widerspruchslösung bei der Organspende begrüßt. „Ich bin ein klarer Befürworter der
Widerspruchslösung“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post. Es sei eine Schande, dass zurzeit so viele Menschen unnötig litten, weil keine Organe für sie vorhanden seien. Die niedrige Zahl von
Organspendern in Deutschland nannte der SPD-Politiker eine „medizinische Tragödie“.
Spahn hatte der „Bild“-Zeitung gesagt, seiner Meinung nach sollte künftig jeder automatisch ein Spender sein, so lange er oder seine Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. Nur mit der
Widerspruchslösung könne die Organspende zum Normalfall werden. In Deutschland gilt bislang die sogenannte Entscheidungslösung, so dass eine Entnahme nur möglich ist, wenn eine Zustimmung
vorliegt. Einen eigenen Gesetzentwurf werde er dazu allerdings nicht in den Bundestag einbringen, sagte Spahn: „Diese Diskussion sollten wir im Bundestag führen. Dort gehört das Thema hin.“
Die Widerspruchslösung stelle zwar einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen dar, räumte Spahn ein. Doch seien alle bisherigen Versuche der Politik, die stark zurückgehende Zahl
der Organspender wieder zu erhöhen, ohne Erfolg geblieben. „Deshalb brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung“, sagte Spahn.
Organabgabepflicht statt Organspende?
Auch die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft, in der die Krankenhausträger in Deutschland organisiert sind, lobte seinen Vorstoß. „Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung, weil sie dazu
führen wird, dass sich die Menschen frühzeitig gemeinsam mit ihren Angehörigen mit der Entscheidung für oder gegen die Organspende auseinandersetzen“, sagte ihr Präsident, Gerald Gaß. “Die
heutige Situation, in der vielfach die Angehörigen mit dieser Frage erst konfrontiert werden, wenn der Patient unheilbar erkrankt oder bereits hirntot ist, ist für viele eine Überforderung.“ Das
Problem könne nicht von den Krankenhäusern allein gelöst werden.
Die Kanzlerin äußerte sich zurückhaltend zu dem Thema. Sie finde es richtig, dass eine solche Debatte im Bundestag geführt werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
Daran werde sich Merkel mit Interesse beteiligen, fügte er hinzu, ohne Angaben zur Position der Kanzlerin zu machen. Er verwies darauf, dass Merkel mehrfach für Organspenden geworben und niedrige
Zahlen beklagt habe.
Scharfe Kritik äußerte hingegen der Vorsitzende des Deutschen Ehtikrats, Peter Dabrock. „Die bisherige Organspende trägt den Charakter von Freiwilligkeit und von wohltätiger Solidarität mit
Schwerkranken“, sagte der evangelische Theologe. „Jetzt werden Verpflichtung und Abgabe in den Mittelpunkt gestellt. Eine solche Regelung machte den menschlichen Körper zu einem Objekt
staatlicher Sozialpflichtigkeit.“ Es wäre ehrlich, dann von Organabgabepflicht statt von Organspende zu sprechen. Die bisher als selbstverständlich erachtete Integrität des Körpers würde in Frage
gestellt.
Kritik der Bischofskonferenz
Ähnlich äußerte sich die Deutsche Bischofskonferenz. Eine Organspende sei ein Akt von hohem moralischen Wert und eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe über den Tod hinaus, sagte
ein Sprecher. Die bestehende Entscheidungslösung gewährleiste die Möglichkeit einer freien und informierten Entscheidung und respektiere das Selbstbestimmungsrecht.
Der Sprecher betonte, die Bischöfe befürworteten Maßnahmen, um die Abläufe in der Transplantationsmedizin zu verbessern, etwa mit Blick auf mehr Kompetenzen für die Transplantationsbeauftragten
und eine bessere Finanzierung für die beteiligten Krankenhäuser. „Eine Grundsatzdebatte über die Systemfrage einschließlich der Widerspruchslösung sollte dabei nicht an erster Stelle stehen“,
sagte er. Zudem zeige der Blick auf andere Länder, dass alleine die Umstellung auf die Widerspruchslösung nicht dazu führe, dass mehr Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/spd-begruesst-jens-spahn-vorstoss-zur-organspende-15769055.html#void
Wie es ihnen gefällt
Organ-Spende: Mein Körper gehört nicht mir
Roland Tichy
Meine Daten gehören mir - aber nicht mein Körper: Wie freihändig die GroKo mit Verfügungsrechten umgeht, macht schaudern. Die Lobby-gesteuerte Willkür wird auch bei Urheberrecht und
Fahrverboten sichtbar.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts kannten die Montagnais-Indianer keine Jagdbeschränkungen, jeder konnte so viel jagen, wie er wollte. Wegen des großen Wildbestands führte dies nicht zu
Problemen, es gab Biber für Alle. Als jedoch die Kolonialisten von den Indianern Biberpelze nachfragten, stieg der Wert der Biber so stark an, dass die einsetzende Intensivierung der Jagd
zu einem Sinken der Population führte und die Biber fast ausstarben. Die Biber waren ein „freies“ Gut, jeder durfte sie der Natur gratis entnehmen – bis zum bitteren Ende.
Die Tragik der Allmende
Auf diese Story gründet der US-Ökonom Harold Demsetz die Theorie von Eigentums- oder Verfügungsrechten, die in der Volkswirtschaftslehre immer breiteren Raum einnehmen („Property-rights“
ist vermutlich treffender als „Verfügungsrechte“ übersetzt). In Europa ist es als Tragik der Allmende bekannt: Auf die Allmende, die gemeinschaftlich genutzt Weidefläche, werden zu viele
grasende Tiere gesetzt, bis die Weide zu Ödland wird. Das schöne sozialistische Modell der gemeinschaftlich genutzten Ressource schlägt in Mangel und Verelendung um – ein Vorgang, der
sich weltweit auch bei Wasservorräten und anderen knappen Ressourcen beobachten lässt.
Fehlende Eigentumsrechte führen zu Verschwendung und Umweltverschmutzung: Wenn Wasser und saubere Luft niemandem gehören und nichts kosten, werden sie verschwendet. Klar definierte
Verfügungsrechte führen zu wirtschaftlicher Nutzung. Diese Theorie hat große praktische Bedeutung; Umweltzertifikate sollen saubere Lust mit einem Preisschild versehen und zum sparsamen
Gebrauch veranlassen.
Das Ende der Allmende und der Organhandel
Verfügungsrechte können geändert werden. Erst kürzlich wurden die persönlichen Daten als Eigentum der Personen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung sehr streng festgelegt; wer meine
Adresse für einen simplen Newsletter verwenden will, braucht meine explizite Einverständniserklärung. Meine Daten gehören mir, mein Bauch auch. Diese Unbedingtheit zeigt, wie vorsichtig
man mit Verfügungsrechten umgehen muss: Wem der Bauch gehört, der kann darüber frei verfügen. Wenn darin ein Mensch heranwächst – sein Pech. Ihm gehört das Leben nicht. Der Übergang zur
schieren Ideologie liegt nahe: Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling hat vorgeschlagen, Embryonen daher nur noch als „Zellhaufen“ zu bezeichnen. Die gelegentlich brutalen Folgen
der ideologischen Veränderung von Verfügungsrechten muss semantisch beschönigt werden.
Mein Körper gehört mir – wie lange noch?
Demnächst soll das Verfügungsrecht über den Körper erneut geregelt werden. Ich darf mich gesund ernähren oder ungesund, gefährliche Sportarten betreiben oder andere Schädigungen
riskieren. Ich darf darüber bestimmen, ob nach meinem Tod Organe entnommen werden.
Dieses Verfügungsrecht soll jetzt sozialisiert werden: Nach dem „Hirntod“ darf zukünftig die Klinik aus dem noch warmen und durchbluteten Körper mit schlagendem Herzen nach Belieben Organe
entnehmen. Mein Körper gehört dann nicht mehr mir, es sei denn, ich habe das ausdrücklich anders festgelegt und die Organspende ausgeschlossen. Das werden viele Bürger erfahrungsgemäß so
lange vor sich herschieben, bis sie es vergessen. Darauf setzen die kalten Technokraten. Dann geht der Körper der Bürger automatisch in die Verfügungsgewalt der Transplantationsmedizin über.
Man kann moralische Überlegungen anstellen ethische Grundsätze diskutieren und argumentieren, dass so lebensspendende Organe sonst vom Tode Bedrohten zur Verfügung gestellt werden können.
Derzeit herrscht Knappheit an dem, was kalt Transplantationsmaterial genannt wird. Sicherlich hängt die Einstellung zu dieser Regelung davon ab, ob man gesund ist – oder händeringend auf
einen Spender warten muss. Wem es darum geht, der müsste allerdings anerkennen, dass mein Körper mir gehört – und ich ihn, zumindest nach dem Hirntod und noch körperwarm, zum Verkauf
freigeben kann. Daran anschließend haben Ökonomen schon vor Jahren ein Modell entwickelt: Danach wird bei Transplantationswünschen der derjenige bevorzugt, der sich seinerseits zur Spende
bereiterklärt hat. Das würde dem Grundsatz folgen: Ich helfe Dir, wenn Du bereit bist mir zu helfen. Es ist eine Art Versicherungslösung: Spendenbereitschaft gegen bevorzugte Behandlung.
Das klingt fair, wäre ein Tausch von Verfügungsrechten.
Aber all das wie auch Verkauf der eigenen Organe allerdings gelten als unmoralisch. Die Sozialisierung, also die freie Verfügbarkeit für das halbstaatliche Gesundheitssystem ohne jeden
persönlichen Einfluß des Spenders, soll trickreich herbeigeführt werden. Das gilt dann nicht als unmoralisch.
Organe sollen billigst verfügbar sein
Die Überlegungen der Ökonomen bei der Analyse von Eigentumsrechten aber gehen weiter – es geht um Folgen und Anreize, die mit einer Veränderung der Verfügungsrechte neu gesetzt werden.
Kosten Organe nichts mehr und stehen sie praktisch unbegrenzt zur Verfügung, dann steigt die Nachfrage. Was billig ist, verdrängt andere Lösungen. Statt teurer Medikamente oder
künstlicher Prothesen ist es günstiger, Organe einzusetzen. Es geht in der vorliegenden „Reform“ um möglichst viele und möglichst preiswerte Organe. Es darf kein Preisschild daran hängen.
Sie sollen billigst entnommen werden. Natürlich mit Blick auf Schwerkranke. Aber man sollte über die kurzfristige Perspektive hinaus denken.
Wenn das so kommt, wird die medizinische Forschung eine andere Richtung einschlagen. Organe kosten wenig – Forschung dagegen ist teuer. Wird der Markt mit billigen Organen
überschwemmt, wird es schnell zum Missbrauch kommen; die bestehenden strengen Regeln angesichts der Flut von Angeboten schnell wirkungslos werden. Diese Veränderung der Verfügungsrechte
kann auch positive Wirkungen haben: Transplantationen werden billiger, das spart Kassenbeiträge. Der Anreiz, schnell den Hirntod festzustellen, um an ein gewünschtes, knappes Organ
zu kommen, entfällt, weil Organe ohnehin im Überfluss zur Verfügung stehen. Das wäre positiv. Man mag Gesetze gegen eine zu flotte Entnahme anführen. Allein – der ökonomische Anreiz ist
ein starkes Motiv.
Der Mensch wird zur Handelsware
Wurde das alles überlegt? Wenn man wirklich glaubt, unbedingt auf Organe angewiesen zu sein – warum erlaubt man nicht den „Verkauf“? Was spricht dagegen, dass ein armer Teufel so
wenigstens seine Beerdigung finanziert oder dem Hinterbliebenen wenigstens etwas Geld hinterlässt? Persönlich darf man nicht verdienen – aber sozialisiert werden darf es schon? Das alles
ist wenig durchdacht. Vor allem aber wird ein Grundprinzip eingerissen: Dass mein Körper mir gehört – auch über den Tod hinaus. Das ist der eigentliche Schutz vor Geschäftemacherei
mit Leben und Tod. Wer diese Schranke einreißt, eröffnet den Organhandel, macht den Körper des Menschen zur Handelsware, die in Konkurrenz steht zu Medikamenten, künstlichen Organen und
anderen Gegenständen der unbelebten Welt. Auch wer offiziell kein Preisschild dran klebt, verschiebt die Preisrelationen.
Sozialismus kämpft gegen Eigentum
Konservative gehen vorsichtig mit der Veränderung von Verfügungsrechten um. Es gelten Grenzen – mein Körper gehört mir. Das Recht auf Leben ist nicht verhandelbar. Eigentum wird
geschützt.
Sozialisten kennen diese Grenzen nicht. Bemerkenswert, dass insbesondere der sozialdemokratische Politiker Karl Lauterbach zu den lautstärksten Verfechtern der Enteignung der Organe
gehört. Die staatliche Medizin soll auch über sterbende Körper und ihre Ressourcen in Form von begehrten Organen verfügen können. Eigentum steht sozialistischen Ideen wesensfremd entgegen.
Der Mensch ist nur Verfügungsmasse dieser Lauterbachs. Letztlich wird dadurch ein Mechanismus in Kraft gesetzt, der sonst als „neoliberal“ gebrandmarkt wird. Der Körper wird enteignet und
verfügbar gemacht – mit fragwürdigen Anreizen über den einzelnen Fall hinaus.
Verfügungsrechte werden zum Gegenstand von Lobby-Interessen. Man kann diesen Kampf um Eigentum auf vielen Ebenen beobachten: In Brüssel wird um Urheberrechte gekämpft. Gehört den
Zeitungen auch jeder Link im Internet? Muss, wer verlinkt, dafür bezahlen oder ist die Information über Wissen (nicht das Wissen selbst) frei teilbar? Darf ich auf einen Artikel noch
hinweisen oder muss ich demnächst dafür bezahlen?
Ich habe ein Auto erworben, nach geltenden Gesetzen und Vorschriften. Jetzt werden Fahrverbote ausgesprochen, einfach so. Das Auto wird enteignet. Entschädigungslos. Einfach so. Heute
mein Diesel, morgen mein Haus? Die neue Mietenpolitik entzieht den Eigentümer die Verfügungsrechte.
Die Transplantationszentren sind an vielen billigen Organen interessiert. Meine Daten werden geschützt, sie gehören mir. Mein Körper – mein Heiligstes: Nicht mehr. Wer so
Eigentumsrechte auf den Tisch der Lobbys legt, zerstört die Fundamente der Gesellschaft – Freiheit, Moral und Recht.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/organ-spende-mein-koerper-gehoert-nicht-mir/
Hirntod-Debatte
https://hirntoddebatte.wordpress.com/
Organspende-Aufklärung der Interessen-Gemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland
https://www.organspende-aufklaerung.de/index.html
Deutsche Stiftung Patientenschutz
https://www.stiftung-patientenschutz.de/
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV)
http://www.dhpv.de/
Mein Körper gehört mir! Das Leid von Organspendern und ihren Angehörigen wird vielfach verschwiegen
https://www.rubikon.news/artikel/mein-korper-gehort-mir
Prof. Dr. Axel Bauer (Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Universitätsmedizin Mannheim):
Hirntod und Transplantationsmedizin. Sterben als soziales Konstrukt?