Die Ampel auf dem Wokenesstrip

Thomas Bühler, Das Narrenschiff
Thomas Bühler, Das Narrenschiff

 

 

 

… bei allen höheren Tieren und Pflanzen gibt es zwei Geschlechter.

Beide produzieren Zellen, die nur der Fortpflanzung dienen, und Keimzellen genannt werden.

Dabei sind die Eizellen, die schließlich in den Embryo übergehen, groß und unbeweglich,

während die kleinen Spermienzellen in oft ungeheuren Überschüssen produziert werden.

Die Produzenten der Eizellen werden weiblich, die der Spermien männlich genannt.

 

Prof. Christiane Nüsslein-Volhard

Biologin und Nobelpreisträgerin

 

 

Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.

 

Obwohl regelmäßig Voltaire zugeschrieben, stammt dieser Satz von Evelyn Beatrice Hall

aus ihrem Buch "The Friends of Voltaire" (1906). Quelle: Wikiquote: Voltaire

 

 

 

Wissenschaft ist nicht nur eine Sache der Interpretation.

Wissenschaft besteht eigentlich genau darin herauszufinden, 

wann und wo keine andere rationale Interpretation der Fakten mehr möglich ist.

 

Arthur D. Wellrich

 

 

Fortschritt geht anders. Ist das der Fortschritt der sog. Fortschrittskoalition?

 

Eklat um linken Antisemitismus auf der documenta 15 in Kassel. Aber es folgte zunächst kein einziger Rücktritt. Die beiden Hauptverantwortlichen für die antisemitische Propaganda auf der Kunstausstellung, nämlich Sabine Schormann, Generaldirektorin der Dokumenta und Claudia Roth, Kulturstaatsministerin (Grüne), reden sich geschickt heraus. Es soll vermutlich der politische Mythos aufrechterhalten werden, dass Antisemitismus immer "rechts" sei, als ob es keinen linken (Labour) und keinen islamischen (Al Quds-Märsche) Antisemitismus gäbe. Fortschritt geht anders.

 

Islamistisches Attentat auf Homosexuelle am Christopher-Street-Day in Oslo. Keine Reaktion der Bundesregierung. Nur eine kurze Meldung in den Nachrichten und dann wieder großes Schweigen, weil jede Erwähnung dieses Dramas zeigt, dass der postmoderne Traum von Mulktikulti oder gar von Diversity ohne jede Differenzierung von biologischem Geschlecht und sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft und religiöser Identität völlig illusorisch ist. Wirkliche Men-schen sind eben keine geschlechtslosen, herkunfts- und bindungslosen Individuen. Fortschritt geht anders.

 

Flashmob am Gardasee. Über 2000 junge Männer meist afrikanischer Herkunft belästigen und überfallen junge Frauen am hellichten Tag. In Italien beginnt endlich eine öffentliche Diskussion über eine kluge Politik der Einwanderung und der gelingenden Integration. Die deutschen Medien übergehen weitgehend die dramatischen Ereignisse, weil sie schlimme Erinnerungen an die Silvesternacht von 2015 auf der Domplatte in Köln wach werden lassen. Keinerlei Reaktion der Bundesregierung oder der Parteien der Ampelkoalition. Fortschritt geht anders.

 

Die ehemalige Publizistin Feridun Ataman, die Beauftragte für Antidiskriminierung der Bundesregierung (Die Grünen) beleidigt und verspottet "Deutsche ohne Migrationshintergrund" als "Kartoffeln", wie das unter jugendlichen Türken und Muslimen in Deutschland üblich geworden ist. Aber was ist das für eine Antidiskriminierungsbeauftragte, die selbst die Mehrheit der Deutschen diskriminiert? In den Einwanderungsländern Australien, Kanada und USA wäre sie ihren Job los. Soll das Fortschritt sein oder ist das nicht nur ein Mittel, um eine von Ressentiment getriebene Diktatur der Minder-heiten über die immer noch schweigende Mehrheit mit Hilfe der Staatsgewalt zu etablieren? Fortschritt geht anders.

 

Die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen von Seiten der russischen Regierung durch Lieferung schwerer Kriegs-waffen in die Ukraine erhöhen, ohne zumindest gleichzeitig den Frieden durch Diplomatie und Verhandlungen anzu-streben. Aber zugleich die friedliche Nutzung der Kernenergie durch eine Laufzeitverlängerung der letzten drei Atom-kraftwerke für etwa zwei Jahre ablehnen. Wie verkehrt und verdreht ist diese neueste Politik der Grünen? Umgekehrt wäre es richtig. Aber die Grünen hängen nur noch an ihren Ämtern und ihrer Macht. Fortschritt geht anders.

 


 

Notizen aus einem legislativen Absurdistan

 

1. Werbeverbot für Abtreibungen

 

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2022 das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge wurde der Paragraf 219a StGB, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe stellte, ersatzlos gestrichen. Im gleichen Zug wurden die Urteile gegen Ärzte aufgehoben, die seit 1990 auf dessen Grundlage gesprochen wurden. Auf dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Abbruch von Schwangerschaften betonte die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, dass die Streichung des Paragrafen 219a StGB angeblich mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei.

 

Mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen wird jedoch auch die Tür zur Abschaffung des strafrechtlichen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218 StGB geöffnet. Denn wie kann Werbung zugelassen werden für Handlungen, die laut Gesetz unter Strafe stehen? Durch diese Rechtsreform ist die absurde Rechtslage entstanden, dass Ärzte zwar nicht für die Linderung eines Schnupfens, von Rückenschmerzen oder von Fußpilz werben dürfen, wohl aber für die Abtreibung, also die Tötung von schutzbedürftigem, werdenden menschlichen Leben.

 

Nach dem hippokratischen Eid und nach dem Genfer Gelöbnis dürfen Ärzte aus Prinzip (Nihil-nocere-Prinzip) Patienten keinen Schaden an Leib und Leben zufügen und daher dürfen sie erst recht nicht töten. Das war über Jahrhunderte die medizinethische und medizinrechtliche Garantie für Humanität und den Schutz der menschlichen Würde in der Human-medizin. In den beiden deutschen Unrechtsstaaten des Nationalsozialismus und der DDR haben Ärzte aufgrund ideo-logischer Gründe ständig gegen diese Prinzipien verstoßen. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Reformvorhaben ein solcher Verstoß gegen die Humanität und den Schutz der menschlichen Würde wieder von staatlicher Seite möglich wird. Erst wird abgetrieben, dann werden Behinderte verhindert und dann müssen die Alten früher weg!

 

In der Debatte des Deutschen Bundestages ging es fast nur um das Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber nicht um das Lebensrecht ihres heranwachsenden Kindes. Frauen haben grundsätzlich wie jeder erwachsene Mensch das unein-geschränkte Verfügungsrecht über ihren eigenen Körper, aber nicht über den Körper und das Leben eines Kindes. Jedes heranwachsende Kind ist ein zwar noch nicht eigenständiges und immer noch von der Mutter leiblich abhängiges, aber potentiell eigenes menschliches Individuum mit einer eigenen DNA, die von der DNA der Mutter und von der DNA des Vaters abweicht. Ein Embryo ist kein (verzichtbarer) Körperteil der Mutter wie ein Blinddarm oder ein Ohrläppchen, über die eine jede Frau selbstverständlich von Rechts wegen frei verfügen darf.

 

Im 21. Jahrhundert kann der Gesetzgeber jedoch nicht mehr so tun, als ob es kein gut fundiertes anatomisches, bio-logisches und genetisches Wissen über das werdende menschliche Leben gäbe, wie in früheren Zeiten. Heute wissen wir genau, in welchen Phasen sich menschliche Embryonen entwickeln, wann sie empfindungsfähige Wesen werden, wann sie die ersten Greifreflexe haben und ab wann sie den Herzschlag der Mutter hören. Sie sind werdendes mensch-liches Leben mit dem Potential zur Personwerdung und stehen damit unter dem grundrechtlichen Schutz der  unver-äußerlichen Menschenwürde.

 

Dabei heißt es in Klimafragen doch oft: "Listen to science!" Dieses Wissen aus egoistischen Gründen und hedonistischen Neigungen zu verdrängen ist archaisch nicht modern, inhuman nicht human, rückschrittlich, nicht fortschrittlich. In der griechischen und römischen Antike und im alten Israel und Ägypten wurden nicht nur behinderte Kinder ausgesetzt. Der Hausvater hatte auch noch das patriarchalische Recht, seine Kinder auch noch nach der Geburt zu töten. Das Lebensrecht der Kinder, der Schutz ihrer körperlichen Unversehrheit und ihr Recht auf schulische Ausbildung und Bildung sind wichtige Errungenschaften der Moderne.

 

Auch heute noch leiden junge und erwachsene Frauen überall immer noch unter dem massiven psychischen oder physischen Druck von Männern, vorwiegend ihren Partnern oder Ehemännern, aber oft auch ihren eigenen Vätern und Schwiegervätern, die sie dazu drängen, ihr eigenes Kind abzutreiben. Kinder werden also immer noch auch aus den egoistischen und hedonistischen Gründen Anderer und nicht nur der Mütter selbst abgetrieben. Solche inhumanen Verhaltensweisen sollten wir in den modernen Rechtsstaaten des 21. Jahrhunderts endlich überwinden.

 

Der populäre feministische Slogan „Mein Bauch gehört mir!“, ist nur bedingt richtig. Natürlich gehört es ihr in dem Sinne, dass niemand ihr Kind töten oder ihr wegnehmen darf. Aber das Kind in ihrem Bauch „gehört“ nicht ihr in dem Sinne, dass sie damit machen kann, was sie will. Denn es ist weder nur ein Körperteil wie ihr Blinddarm oder ihr Ohr-läppchen noch bloß eine Sache, über die sie frei verfügen kann. Es handelt sich schließlich um ein heranwachsendes Kind, also um einen einzigartigen, kleinen, unschuldigen und wehrlosen Menschen mit einer menschlichen Würde.

 

Selbst über ein Haustier, wie eine Katze oder einen Hund, dürfen ihre rechtmäßigen Besitzer nach dem heutigen Tierschutzgesetzen nicht ganz frei verfügen, da sie sie z.B. nicht quälen dürfen und artgerecht behandeln müssen. Haustiere dürfen sie jedoch auch nur im Falle unheilbarer Krankheiten einschläfern lassen, um sie vor unnötigem

Leid zu schützen. Alte und kranke Menschen, aber auch werdendes menschliches Leben hingegen nicht.

 

Wegen der Interessenkollision zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bzw. der werdenden Mutter und dem Lebensrecht ihres Kindes, bedarf der Schwangerschaftsabbruch einer rechtsstaatlichen Regulierung und kann nicht vollständig freigestellt werden. Die beiden Regierungsparteien, die Grünen und die Sozialdemokraten planen im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung jedoch auch den § 218 StGB ersatzlos zu streichen. Damit wäre das Leben männ-licher Küken, die aufgrund einer Neuregelung zum Tierschutz nicht mehr geschreddert werden dürfen, rechtlich besser geschützt als das Leben menschlicher Embryonen. Auch das ist eine absurde Konsequenz. Fortschritt geht anders!

 

Dabei ist das deutsche Abtreibungsrecht mit einer rechtspragmatisch motivierten Fristenregelung, mit ergebnisoffenen Beratungsangeboten und mit medizinischen Indikationen (keine Lebensfähigkeit des Embryos und Gefahr für das Leben der Mutter) vorbildlich. In Polen oder in den USA wären moderate, rationale und differenzierte Verteidiger eines eingeschränkten Rechtes auf Abtreibung froh, wenn sie eine solche Regelung wie in Deutschland bekommen könnten.

 

2. Neuregelung der Sterbehilfe 

 

Ebenfalls am 24. Juni beriet der Bundestag erstmals die Neuregelung der Sterbehilfe, nachdem das Bundesverfassungs-gericht im Februar 2020 das "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig erklärt hatte. Drei fraktionsübergreifende Anträge wurden diskutiert und kritisiert. Patientenschützer, die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) fordern daher vor allem eine Stärkung der Suizidprävention.

 

Bevor eine staatlich geförderte Suizidbeihilfe in Betracht gezogen oder gar gesetzlich verankert wird, braucht es jedoch zuallererst einer wirksamen Präventionsregelung. Die Entwicklungen in Belgien und den Niederlanden zeigen, dass mit einer rechtlichen Regelung zur Selbsttötung die Zahl der Suizide steigt. Bei jedem Suizid töte sich nicht nur ein Mensch, sondern werden auch seinen Mitmenschen seelisch belastet. "Kein Mensch ist eine Insel." (John Donne und Thomas Merton) Ein Gesetz zur Suizidprävention sollte zumindest eine gute Balance von Lebensschutz und Selbstbestimmung herstellen. Aber niemand, weder eine natürliche Person noch eine Organisation als Rechtsperson, darf dazu verpflichtet werden, an Suizidhilfe mitzuwirken. Fortschritt geht anders!

 

3. Sexuelles Selbstbestimmungsrecht für Jugendliche

 

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2022 auch das Gesetz über das Sexuelle Selbstbestimmungsrecht beschlossen, seinen Personenstand, d.h. den behördlichen Eintrag über sein biologisches Geschlecht beim Einwohnermeldeamt mit Auswirkung für das Standesamt, den Personalausweis und den Reisepass selbst bestimmen zu dürfen. Dieses sog. Sexuelle Selbstbestimmungsrecht gilt auch schon für pubertierende Jugendliche ab 14 Jahren und das ohne Zustim-mung ihrer Eltern.

 

Dieses sog. Sexuelle Selbstbestimmungsrecht ist ein Meisterstück aus dem legislativen Absurdistan und ein echter Schildbürgerstreich. Denn kein noch so „freies Land“ mit einer freiheitlich-demokratischen Grundrechtsordnung kann seinen Bürgern ein Recht einräumen, etwas frei zu entscheiden, zu wählen oder zu tun, was sie von Natur aus nicht frei entscheiden, wählen oder tun können. Kein Mensch kann sein angeborenes, biologisches Geschlecht willentlich ändern und dann auf einem Amt wirklichkeitsgemäß eintragen lassen.

 

Niemand kann sein Geburtsdatum oder seinen Geburtsort wählen, weil das nicht in seiner Macht steht, nachträglich als junger oder erwachsener Mensch diese Fakten zu ändern. Jemand kann sich zwar wünschen, nie geboren worden zu sein, aber niemand kann das wollen oder entscheiden oder wählen. Jemand kann höchstens wissentlich oder un-wissentlich falsche Angaben über sein Geburtsdatum oder über seinen Geburtsort machen. Das Gleiche gilt damit für seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit oder über sein biologisches Geschlecht. Da niemand sein biologisches Ge-schlecht selbst bestimmen kann, kann auch kein noch so freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat der Welt seinen Bürgern das Recht einräumen, über ihr biologisches Geschlecht selbst zu bestimmen. Fortschritt geht anders!

 

Wenn Rechtsstaaten anfangen, solche absurden Pseudo-Rechte einzuräumen, etwas zu wählen oder zu tun, was sie aufgrund von Naturgesetzen oder aufgrund ihrer gemeinsamen menschlichen Natur nicht wählen oder tun können, dann verlieren Rechtsstaaten ihre legitime Autorität und ihre Bürger verlieren das Vertrauen in ihre Regierungen und Gerichte. Solche Pseudo-Rechte, die Bürger und Menschen aufgrund von Naturgesetzen oder aufgrund ihrer  mensch-lichen Natur nicht haben können, sind nur Gerede und Geschreibe ohne Anwendbarkeit und ohne legitime Autorität.

 

Sollten demnächst auch das Recht eingeräumt werden, ohne saubere Atemluft, ohne genießbares Trinkwasser, ohne Nahrungsmittel, ohne Bekleidung und ohne Behausung auszukommen? Das geht auch gegen die menschliche Natur. Also liegt es auch nicht in der Verfügungsgewalt eines Rechtsstaates, Menschen das Recht auf Selbstbestimmung ein-zuräumen, ohne diese notwendigen lebenserhaltenden Bedingungen auszukommen. Fortschritt geht anders!

 

Wir müssen dieses legislative Absurdistan so schnell wie möglich beenden, bevor diese Spinner unseren Rechtsstaat zugrunde richten. In der Frühen Neuzeit nannten das die fortschrittlichsten Philosophen und Juristen noch "Naturrecht", d.h. ein Recht, das aufgrund der menschlichen Natur gilt und nicht aufgrund von juristischen Konstruktionen oder von ideologischem Gerede über beliebig erfundene Rechte als Wahlgeschenke an ihre Klientel von Wählergruppen oder als Instrumente im Machtkampf der Parteien. Über solche "von Natur aus" geltenden Grundrechte dürfen gerade moderne Rechtsstaaten nicht frei verfügen. UWD

 


 

Ausweisdokumente sind überbewertet, Vielfalt ist immer toll, und biologische Geschlechter gibt es nicht: So arbeitet die «Ampel»-Regierung am Umbau der deutschen Gesellschaft

 

In liberalen Ländern sagen die Bürger dem Staat, was er tun soll. SPD, Grüne und FDP wollen dieses Kräfte-verhältnis umkehren und die neuen «engagierten» Demokraten schon im Kindergarten politisieren.

 

Alexander Kissler, Berlin in der NZZ vom 20.05.2022

 

Mildernd können SPD, Grüne und FDP auf den Ukraine-Krieg und dessen Folgen verweisen. Und mit Stolz können sie den Blick richten auf jene Bereiche, in denen sie tatsächlich liefern. Der gesellschaftliche Umbau, den Olaf Scholz versprach, die soziale Transformation, schreitet voran. Die Gesellschaft ist auf dem besten Weg, sich zur Gemeinschaft der Engagierten zu entwickeln. Doch ist das wirklich ein Fortschritt?

 

Jeder Plan trägt den Keim des Scheiterns in sich, und nicht alle Gesetze ändern die Wirklichkeit. Niemand aber kann den drei Regierungsparteien ihren Willen absprechen, die Gesellschaft grundlegend umzugestalten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD etwa fordert und fördert eine «Demokratieerziehung».

 

So stellt sie den Deutschen ein bedenkliches Zeugnis aus. Ganz offensichtlich sind ihre Landsleute knapp 80 Jahre nach Kriegsende und 33 Jahre nach dem Mauerfall immer noch nicht (oder nicht mehr) ordentliche Demokraten. Wäre dem wirklich so, ganz Europa und die halbe Welt müssten sich sorgen. Womöglich aber ist Faesers Diagnose ein rhetorischer Kniff, damit ihr Lieblingsprojekt, das «Demokratiefördergesetz», die Hürden der Notwendigkeit leichter überspringt.

 

Die «engagierte Zivilgesellschaft» als Mass der Dinge

 

Bis Ende Jahr soll ein gemeinsam mit dem Familienministerium erarbeiteter Gesetzentwurf vorliegen. Initiativen und Vereine, die bisher auf kurzfristige Projektförderung angewiesen waren, dürfen sich dann auf regelmässige Zahlungen aus dem Staatshaushalt freuen.

 

Deutschland, heisst es im Diskussionspapier der beiden Ministerien, brauche «demokratisches Engagement sowie überzeugte Demokratinnen und Demokraten». Darum sollen «Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfalt-gestaltung und Extremismusprävention verlässlich unterstützt werden». Familienministerin Lisa Paus von den Grünen präzisiert: Die «engagierte Zivilgesellschaft» verdiene jede staatliche Unterstützung.

 

Ist bereits die Zivilgesellschaft ein seltsamer begrifflicher Bastard von Staat und Gesellschaft, die sich in fruchtbarer Spannung gegenüberstehen sollten, so ist die «engagierte Zivilgesellschaft» vollends ein hölzernes Eisen. Gemeint sind gesellschaftliche Akteure, die im Sinne der derzeit regierenden Parteien agieren und dafür vom Staat bezuschusst werden. Der Staat will sich eine Gesellschaft nach seinem Bilde formen. Letztlich wird der Bürger unter Vorbehalt gestellt.

 

Dauerhaft förderungswürdig sind in erster Linie jene identitätspolitischen Player, die Kurse anbieten und Seminare zum «Kampf gegen rechts», gegen den Klimawandel, für Integration und für «Vielfalt». Eine Extremismusformel, mit der die Initiativen jeder extremistischen Versuchung abschwören müssten, lehnen Paus und Faeser ausdrücklich ab.

 

Antifeministen und andere Menschenfeinde

 

Die «engagierte Zivilgesellschaft» soll sich gegen Rassisten und Extremisten jeglicher Couleur wenden, wenngleich deren rechtsextreme Ausprägung sehr oft erwähnt wird und die islamistische Form fast nie. Befremdlich stimmt auch, dass Faeser «Antisemiten und Antifeministen» in einem Atemzug nennt. Offenbar hält die SPD-Politikerin den Hass auf Juden und die Ablehnung des Feminismus unter «überzeugten Demokratinnen und Demokraten» für gleichermassen verabscheuungswürdig.

 

Um beides gar nicht erst entstehen zu lassen, plädiert Faeser für frühkindliche Demokratieerziehung. Der Kindergarten soll zum politischen Raum werden, in dem die Jüngsten spielerisch den «Kampf gegen Rechtsextremismus» erlernen. Nimmt man weitere Einlassungen Faesers, die auch Heimatministerin ist, für bare Münze, muss in der Kita ebenfalls der Kampf gegen den tradierten Heimatbegriff ausgefochten werden.

 

Heimat, sagt die Ministerin, «sind alle Menschen, egal, wo sie herkommen». Deshalb «müssen wir den Begriff Heimat positiv umdeuten und so definieren, dass er offen und vielfältig ist. Und dass er ausdrückt, dass Menschen selbst entscheiden können, wie sie leben, glauben und lieben wollen.» Wir lernen: Die Heimatministerin hält Heimat für einen negativen Begriff, der staatlicherseits umgedeutet werden muss. Sie verlangt dem Kollektiv eine Arbeit am Begriff ab, um anschliessend generös Individualität zuzuteilen.

 

Schon Vierjährige sollen die richtige Haltung zeigen

 

Der gesellschaftliche Umbau der «Ampel» hat zwei Ziele: Das Leben soll erstens zerfallen in eine Abfolge richtiger Ent-scheidungen, vom Kindergarten bis zum Sterbebett; so entsteht ein langer Fluss der Bekenntnisse und damit der ideo-logischen Normenkontrolle.

 

Zweitens bestimmt nicht mehr das Sein das Bewusstsein, sondern das Tun das Dasein. Wer nicht permanent mitmacht und mitzieht, der hat keinen Anteil an der Gemeinschaft der Engagierten. «Unser Zusammenhalt» (Paus) gilt den Un-politischen nicht, ja nicht einmal denen, die Heimat bereits heute für einen positiven Begriff halten.

 

Schon Vierjährige sollen im Kindergarten die richtigen von den falschen Haltungen unterscheiden lernen. Dazu em-pfiehlt das vom Familienministerium betriebene «Regenbogenportal» ein Lesebuch mit der Geschichte einer männ-lichen Meerjungfrau. «Individualität, Diversität und Vielfalt» sollen die Kleinen so schätzen lernen. Die Kindheit darf

keine Insel der Zweckfreiheit mehr sein und somit keine Kindheit in bisherigem Sinn. Politik überwölbt jede Lebensstufe.

 

Mit 14 Jahren, weiterhin also im minderjährigen Alter, soll dann jeder Jugendliche auf dem Standesamt frei entscheiden dürfen, welches Geschlecht er habe. So steht es in zwei im Sommer 2020 gescheiterten Gesetzentwürfen von Grünen und FDP, die nun in das von der «Ampel»-Mehrheit noch vor der parlamentarischen Sommerpause angestrebte «Selbst-bestimmungsgesetz» einfliessen.

 

Abermals feiert der Wille zur Willkür Triumphe, selbst um den Preis, ins Absurde abzubiegen. Diese Meriten erwarb sich der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, der Grünen-Politiker Sven Lehmann, als er kürzlich behauptete, die geschlechtliche Identität könne prinzipiell nicht von aussen begutachtet werden, auch nicht von Ärzten.

 

Epochenbruch voraus

 

An den physischen Grenzen des Landes soll indes dasselbe fluide Prinzip gelten wie an jenen des Körpers: Die Be-hauptung definiert das Sein. Wer sich beim Asylantrag nicht ausweist, darf seine Nationalität durch eine eidesstattliche Erklärung festlegen. Diese Möglichkeit soll laut Innenministerin Faeser zwar nur eine Ausnahme in Notfällen sein – aber wie will man verhindern, dass die Ausnahme zur Regel wird? Abermals macht Identitätspolitik Identität zur Chimäre.

 

Auch die deutsche Rechtsprechung hat der neue Geist bereits erfasst. Das Verwaltungsgericht in Mainz entschied im April gegen die Stadt Worms, die einen Somalier nicht einbürgern wollte, weil dieser keine amtlichen Ausweis-dokumente vorlegen konnte. Zeugenaussagen aus der Familie, so die Richter, müssten in Notsituationen genügen. Werden auf solcher Grundlage künftig auch jene «Verantwortungsgemeinschaften» geschlossen, wie sie die FDP im Familienrecht forciert? «Zwei oder mehr volljährige Personen» sollen bald, sofern sie nicht verwandt sind, ein solches Verhältnis eingehen dürfen.

 

In einer Rede Ende April verdeutlichte die Aussenministerin den Epochenbruch, den die «Ampel» ins Werk setzen will. «Identität im 21. Jahrhundert», erklärte Annalena Baerbock, bedeute «vor allen Dingen zivilgesellschaftliches Engage-ment, Eingebundensein in die Gesellschaft». Eine solche Definition bricht mit anthropologischen Gewissheiten und ist mit den Bedingungen eines liberalen Rechtsstaats kaum zu vereinbaren.

 

Identität wird demnach nicht vom Ich, sondern vom Kollektiv geprägt, und der Einzelne muss sich, um sie zu erlangen, engagieren. Erst das politisch erwünschte Engagement macht den Menschen aus. Nur die Gesellschaft sorgt für Indi-vidualität. Warum eine FDP, die sich als liberale Partei begreift, diese etatistischen Manöver teils toleriert, teils begrüsst, wird sie ihrer Kernwählerschaft noch erklären müssen. Schwer verständlich ist auch das ohrenbetäubende Schweigen von CDU und CSU, die der Austreibung des Bürgerlichen bis jetzt nichts entgegensetzen.

 

So lautet das Fazit: Die «Ampel», die eine angstfreie, vielfältige, freie Gesellschaft schaffen will, ängstigt sich vor Vielfalt und Freiheit.

 

https://www.nzz.ch/meinung/scholz-und-die-ampel-die-gesellschaft-soll-umgebaut-werden-ld.1684851?mktcid=nled&mktcval=175&kid=nl175_2022-5-20&ga=1

 


 

Wie Grüne die Gesellschaft umpflügen wollen

 

Eric Gujer, Chefredaktor der «Neuen Zürcher Zeitung» in der NZZ vom 24.06.2020

 

Robert Habeck und Annalena Baerbock heimsen zu Recht Applaus für ihre Haltung im Ukraine-Krieg ein. Ihre Politik ist konsequent, weil sie keinen Zweifel daran lässt, wer Täter und wer Opfer ist. Zugleich ist sie pragmatisch, da in der Frage der Energieversorgung keine Dogmen mehr gelten. Welch wohltuender Gegensatz zum irrlichternden Duo Scholz und Lambrecht.

 

Was aussenpolitisch ein Erfolg ist, wird innenpolitisch zum Risiko. Während sich alle Augen auf die Ukraine richten, treiben Grüne den gesellschaftlichen Umbau voran. Ob Genderfragen oder Migration – die ehemalige Umweltpartei konzentriert sich umso mehr auf die Identitätspolitik, als ihr die Kriegszeiten viele Kompromisse abverlangen. So ersetzt sie die ausbleibenden russischen Gaslieferungen beherzt mit Kohle und Gas vom Golf, betreibt also nüchterne Real-politik. In Identitätsfragen hingegen polarisiert die Partei und fördert Extreme. Die Schaltzentrale der Grünen für ihr Umerziehungsprogramm ist das Ministerium für Wokeness, früher bekannt als Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Die Kriminalität arabischer Clans soll totgeschwiegen werden

 

Wie die Partei dabei vorgeht, illustriert die Personalie der designierten Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman. Familienministerin Lisa Paus schlägt dem Bundestag eine Kandidatin zur Wahl vor, die Deutsche als «Kartoffeln» verun-glimpft.

 

Diskriminierung ist gut, solange sie sich gegen die Mehrheitsgesellschaft richtet, linke Ausländerpolitiker und Aktivisten aber zufriedenstellt. Diese glauben, dass weisse Deutsche generell privilegiert sind – ob es sich um Sozialhilfeempfänger oder Multimillionäre handelt. Die Diskriminierung von Deutschen ist folglich keine Diskriminierung, sondern nur die beschleunigte Herstellung gleicher Lebensverhältnisse.

 

Es geht nicht um Dialog und Ausgleich, sondern um Konfrontation und Schaufensterpolitik. Die Journalistin Ataman gehört einem Verein an, der andere Journalisten an den Pranger stellte, weil diese den angeblich ausländerfeindlichen Begriff der Clan-Kriminalität benutzen.

 

In Deutschland soll nach dem Willen von Ataman und ihren Gesinnungsfreunden nicht berichtet werden, dass arabische Clans in Berlin und anderen Städten zu den dominierenden Kräften der Unterwelt zählen. Was nicht sein darf, kann nicht sein. Ideologie und die Zustimmung in einem rot-grünen Justemilieu sind wichtiger als Fakten.

 

Ginge es darum, Lösungen zu finden, statt ein Thema linkspopulistisch zu bewirtschaften, würde sich gerade das Phäno-men der Clan-Kriminalität für eine differenzierte Betrachtung anbieten. Denn hier zeigt sich, wie eine kurzsichtige Aus-länderpolitik gravierende gesellschaftliche Probleme schaffen kann.

 

Türkische und libanesische Grossfamilien nutzten in den achtziger Jahren die DDR als Tor zum Westen. Der Stasi-Staat liess sie einreisen, sofern sie unverzüglich in den Westen weiterzogen. Westberlin konnte die Migranten nicht ab-schieben, wäre sie aber gerne losgeworden. So erhielten die Familien eine Duldung, welche Arbeitsaufnahme, ja sogar Schulbesuch verbot und so die Familien förmlich in die Illegalität drängte. Obwohl sie nur vorläufig geduldet wurden, haben sie Deutschland nie mehr verlassen.

 

Die Demokratie schrumpft zur Service-Agentur für Minderheiten

 

Diese Migrationsgeschichte wäre ein ideales Beispiel, um zu erklären, warum die Ampelkoalition das Ausländerrecht reformiert. Geduldete Personen sollen nach fünf Jahren einen dauerhaften Status erhalten, sofern sie gut integriert sind. Das ist vernünftig, weil so unnötiges Leid vermieden wird. Der Staat muss gegen illegale Migration vorgehen, aber vier Jahre und 364 Tage sind Zeit genug, um eine Person des Landes zu verweisen.

 

Doch der angehenden Antidiskriminierungsbeauftragten geht es offenkundig nicht darum, zu erklären und um Ver-ständnis zu werben. Lieber will sie skandalisieren und indoktrinieren. Wer über die lange ignorierte Migranten-kriminalität berichtet, soll mundtot gemacht werden.

 

Als ich vor 15 Jahren noch als Korrespondent über das Thema recherchierte, sagte mir eine Kriminalrätin im Berliner Polizeipräsidium, es werde nicht gerne gesehen, wenn sie dazu Auskunft gebe. Das widerspreche dem Bild des multikulturellen Berlin.

 

Multikulti existiert nicht mehr, heute heisst es Diversität. Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, bedeutet dies nichts anderes, als die gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und selbstverständlich zu leben. Rot-grünen Identitäts-politikern genügt dies nicht. Sie behaupten, wahre Diversität und Demokratie seien erst erreicht, wenn alle Menschen, weitgehend unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsdauer mitbestimmen könnten.

 

Diese Vorstellung stellt das Zerrbild einer Demokratie dar, die zum Mitmachklub mutiert für alle, die gerade Lust haben, sich zu beteiligen. Der Staat wäre nur noch eine zufällige Versammlung, ohne Verbindlichkeit und ohne Pflichten. Der Einzelne hat nur noch Rechte und Ansprüche gegenüber dem Staat auf «Inklusion» und «Partizipation».

 

Der Gesellschaftsvertrag ist kein Vertrag mehr auf Gegenseitigkeit, sondern ein einseitiges Abkommen, in dem das Individuum seine Wünsche formuliert. Die Demokratie schrumpft zur Service-Agentur namentlich für alle jene Minder-heiten, die ihre Forderungen am lautesten artikulieren.

 

Über medizinische Risiken muss diskutiert werden – auch wenn das einer Gender-Ideologie widerspricht

 

Die grenzenlose Individualisierung ist Programm bei Grünen und mit Abstrichen auch bei der FDP. Das schlägt sich im Koalitionsvertrag nieder. Er verheisst den Individuen die totale Verfügungsmacht über ihre Körper, unabhängig von gesellschaftlichen Konventionen, juristischen oder medizinischen Einwänden. So soll jede Person über 14 Jahre ihr Geschlecht durch einfache Willenserklärung ändern können, einschliesslich einer chemischen und operativen Behandlung.

 

Wer sich dagegen ausspricht, etwa unter Hinweis auf die Entwicklungspsychologie von Teenagern, wird in derselben wüsten Weise beschimpft, die Deutsche zu Kartoffeln herabwürdigt. Stets führt das Familienministerium, die Agitations-zentrale der sonst so weltläufigen Parteivorsitzenden Habeck und Baerbock, die Kampagnen an.

 

Der Staatssekretär im Ministerium Sven Lehmann wetterte gegen «Homo- und Transfeindlichkeit» und «Fake News»,

nur weil mehrere Autoren in einem Gastbeitrag für die «Welt» darauf hingewiesen hatten, dass eine Geschlechts-umwandlung bei Pubertierenden deren Gesundheit beeinträchtigen kann. Sie warnten ausserdem vor einer die Risiken verharmlosenden Berichterstattung in den Medien.

 

Bei jeder anderen Behandlung ist es die juristische wie ethische Pflicht des Arztes, über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären. Nur bei der Geschlechtsumwandlung verkehren grüne Identitätsideologen hippokratische Wahrhaftigkeit zur «gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit». Keine Fernsehwerbung für harmlose Venensalbe kommt ohne das Sprüchlein aus: «Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker». Nur bei einem irreversiblen Eingriff soll das nicht gelten.

 

Dabei ist noch eine ganz andere Art von Menschenfeindlichkeit denkbar: Aktivisten immunisieren eine Behandlungs-methode gegen jede Kritik. Medien verstärken das Randphänomen zum gesellschaftlichen Trend, und bedenkenlose Mediziner lassen sich nicht zweimal sagen, dass sie zum Skalpell greifen sollen. Lukrativ ist so eine Operation gewiss, und es wäre nicht das erste Mal, dass sich skrupellose Ärzte in den Dienst eines irregeleiteten Zeitgeistes stellen.

 

Wenn medizinische Praktiker und Wissenschafter die ebenso segensreiche wie manchmal furchteinflössende Wunder-welt der modernen Medizin hinterfragen, verdient das Respekt. Das sollte selbst dann gelten, wenn man deren Argu-mente nicht teilt. Wissenschaft beruht auf Rede und Gegenrede und der Bereitschaft, jede Hypothese zu falsifizieren.

Schon in der Pandemie mutierte «die» Wissenschaft allerdings zum Glaubensbekenntnis, mit dem sich Andersdenkende trefflich ausgrenzen liessen. Die Corona-Erfahrungen zeigen, dass verbale Abrüstung den gesellschaftlichen Zusammen-halt fördert. Leider prallt die Erkenntnis am Panzer der Ignoranz ab, den alle begeisterten Rechthaber tragen – ob links oder rechts.

 

Der grünen Kampfbrigade fällt das Paradoxe ihres Tuns nicht auf. Sie fordert Toleranz und Gleichberechtigung für Minderheiten, begegnet aber allen Einwänden mit Intoleranz. Wer Lehmann oder Ataman zu widersprechen wagt, ist eine Kartoffel oder ein Menschenfeind. Das ist die Sprache von Kulturrevolutionären und nicht von Politikern, die eine Gesellschaft auf dem langen Weg der Veränderung mitnehmen wollen.

 

Eines ist gewiss. Wenn das Ministerium für Wokeness sein Programm verwirklicht hat, wird die Republik an einigen Stellen nicht wiederzuerkennen sein.

 


 

Das Gerede vom „sozialen Geschlecht“

 

Nachdem auch die Biologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard explizit festgestellt hat, dass es nur zwei Geschlechter gibt, wird jetzt von interessierter Seite behauptet, man könnte doch „Geschlecht“ auch in einem gänzlich anderen Sinne meinen. Aber in welchem? Auf diese Frage bleiben die Verfechter der Vielge-schlechtlichkeit eine klare Antwort schuldig.

 

UWE STEINHOFF am 7. November 2022 in CICERO ONLINE

 

Gender-Ideologie - Das Gerede vom „sozialen Geschlecht“ | Cicero Online

 


 

Transgender und das «Selbstbestimmungsgesetz»:

Kindeswohl geht vor jeder Ideologie

 

Die deutschen Ampelparteien wollen das umstrittene Transsexuellengesetz durch ein «Selbstbestimmungs-gesetz» ersetzen. Die Auswirkungen auf das Kindeswohl sind nicht zu unterschätzen.

 

Uwe Steinhoff  - NZZ - 13.12.2020

 

https://www.nzz.ch/meinung/selbstbestimmungsgesetz-kindeswohl-geht-vor-transgenderideologie-ld.1659264

 


 

Jugendpsychiater über Transidentität: „Es ist hip, trans zu sein“

 

Als Experte für Geschlechtsdysphorie warnt Alexander Korte vor der Abschaffung des Transsexuellengesetzes. Dafür ist er selbst in Kritik geraten.

 

Interview mit Alexander Korte in der taz vom 02.05.2022

 

https://taz.de/Jugendpsychiater-ueber-Transidentitaet/!5845336/

 


 

Frau ist nicht gleich „Frau“

 

Uwe Steinhoff in NOVO - Argumente für den Fortschritt am 09.06.2022

 

Transgenderideologen wollen per Gesetz regeln, dass man sein Geschlecht selbst bestimmen können soll.

Das ist aber biologisch unmöglich. Und Frauen wollen sie begrifflich gleich ganz abschaffen.

 

https://www.novo-argumente.com/artikel/frau_ist_nicht_gleich_frau

 


 

Warum der gegen uns gerichtete Vorwurf der „Hetze“ unbegründet ist

 

Uwe Steinhoff in der WELT vom 15.06.2022

 

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article239372567/Transgender-Debatte-Eine-Erwiderung-auf-Sven-Lehmanns-Hetze-Vorwurf.html?icid=search.product.onsitesearch

 


 

Debatte um Trans- und Intersexualität -

Wenn das binäre Geschlechtersystem die eigene Agenda stört

 

In der aktuellen Debatte über das binäre Geschlechtersystem und Trans- und Intergeschlechtlichkeit geht es längst nicht mehr nur um den individuellen Lebensentwurf des Einzelnen, sondern darum, dass Aktivisten im Sinne der eigenen Agenda immer selbstverständlicher an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln. Das

zu thematisieren ist weder transphob noch Ausdruck eines reaktionären Geistes. Sondern angesichts der weitreichenden Konsequenzen, die mit einem trans-affirmativen Zeitgeist einhergehen, längst überfällig.

 

BEN KRISCHKE am 9. Juni 2022 in CICERO ONLINE

https://www.cicero.de/kultur/debatte-geschlechtsidentitaten-trans-binaer-doepfner-lehmann-welt?utm_source=cicero_nl&utm_medium=cicero_nl&utm_campaign=newsletter

 


 

„Diese Aktivisten könnten genauso gut sagen, die Erde sei eine Scheibe“

 

Nach Protesten von Queer-Aktivisten gegen die Biologin Marie-Luise Vollbrecht hat die Humboldt-Universität Berlin ihren Vortrag über das binäre Geschlechtersystem abgesagt. Im Interview spricht der Evolutionsbiologe Axel Meyer über den Vorfall, die Behauptung, es gebe mehr als zwei Geschlechter, und über den Stand der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Meyer ist Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, das sich für einen ideologiefreien Diskurs in Forschung und Bildung einsetzt.

 

INTERVIEW MIT AXEL MEYER am 5. Juli 2022

https://www.cicero.de/kultur/evolutionsbiologe-axel-meyer-interview-mann-frau-intersexualitaet-biologie

 


 

Gender Ideology Comes to Germany

 

In June, my co-authors and I published an article describing the reality of biological sex. The resulting controversy persists to this day.

 

Uwe Steinhoff in Quilette, a liberal Australiam Magazine especially devoted to Free Speech on July 20, 2022

 

https://quillette.com/2022/07/20/gender-ideology-comes-to-germany/

 


 

Forschung und Lehre

 

Warum die Biologie nur zwei Geschlechter kennt

 

Auffällig viele Kommentatoren sind derzeit um den Nachweis bemüht, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe. Es blüht die Pseudo-Expertise. Ein Gastbeitrag.

 

Uwe Steinhoff und Aglaja Stirn in der FAZ vom 20.07. 2022

 

https://zeitung.faz.net/faz/geisteswissenschaften/2022-07-20/d9a019ae5281d542453cdcbfdfdafa58/

 


 

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Etikettenschwindel

 

Wie sinnvoll ist das Gesetzesvorhaben der deutschen Ampelregierung, das Vierzehnjährigen erlauben soll, Namen und Geschlecht amtlich neu eintragen zu lassen?

 

Uwe Steinhoff 09.08.2022

 

Kürzlich stellten der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) und die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die «Eckpunkte» für das Selbstbestimmungsgesetz vor. Vorgesehen ist «ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht». Dies soll schon ab dem Alter von vierzehn Jahren möglich sein. Zudem sollen «ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote» gelten, wobei die Kosten «geschlechtsangleichender Behandlungen» vollständig von der Krankenkasse übernommen werden müssten.

 

Warum aber sollte eine blosse Selbstauskunft über sein «gefühltes» Geschlecht für einen Wechsel des Geschlechts-eintrags reichen? Und warum sollten Krankenkassen gesunden (wie Buschmann insistiert) Menschen folglich nur kosmetische Operationen bezahlen? Angeblich seien die bisherigen Hürden, also wohl insbesondere die Gutachten-pflicht, «menschenverachtend und entwürdigend». Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 2017 begründet,

warum dem nicht so ist.

 

Der Justizminister sagt dagegen zweimal hintereinander: «Freiheit heisst auch die Freiheit, man selbst sein zu können.» Richtig. Allerdings hat schon jetzt ein Mann, der sich als Frau fühlt, die Freiheit, der zu sein, der er ist, nämlich ein Mann, der sich als Frau fühlt. Er hat sogar die rechtliche Freiheit zu werden, was er nicht ist, etwa eine Frau. Kein Gesetz verbietet es ihm; es ist lediglich faktisch unmöglich, und daran kann das «Selbstbestimmungsgesetz» auch nichts ändern.

 

Buschmann erklärt des Weiteren, Menschen, deren «geschlechtliche Identität» von ihrem biologischen Geschlecht abweiche, müssten vom Staat mit Respekt behandelt werden. Da hat er recht. Er irrt jedoch, wenn er meint, solche Binsenweisheiten könnten das Gesetzesvorhaben stützen. Er selbst betont, das Gesetz beziehe sich «ausschliesslich auf die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags». Diverse Ausweisdokumente vermerken jedoch Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, nicht diesbezügliche «Identitäten» oder Gefühle. Und der Bürger hat so wenig Anspruch darauf, dass der Staat in Dokumenten über sein Geschlecht die Unwahrheit sagt, wie darauf, dass er über sein Geburts-datum oder seinen Geburtsort lügt, ganz gleich, ob der Bürger sich zur falschen Zeit am falschen Ort im falschen Körper geboren wähnt oder nicht.

 

Kein Erörterungsbedarf?

 

Umgekehrt allerdings haben Bürger das Recht, nicht unter Androhung eines Bussgeldes dazu fremdbestimmt zu werden, anderer Leute Selbstbild entgegen der Realität zu bestätigen. Dies aber sieht das sogenannte Offenbarungs-verbot vor, wie der Queer-Beauftragte Sven Lehmann offener zugibt als die Minister. Wer einen Mann, der auf Basis einer juristischen Fiktion amtlich als «Frau» geführt wird, nicht als solche adressiert, wird künftig zur Kasse gebeten.

Der Parteischerge O’Brien, der in Orwells «1984» den Helden Winston dazu zwang, «zuzugeben», dass zwei plus zwei fünf ist, lässt grüssen.

 

Illiberal ist das Selbstbestimmungsgesetz in seinem Angriff nicht nur auf Rede- und Gewissensfreiheit, sondern auch auf Frauenrechte. Auf entsprechende Nachfragen hin sieht Paus jedoch «keinen weiteren Erörterungsbedarf», sondern erklärt apodiktisch: «Transfrauen sind Frauen.» Man sollte von einer Ministerin erwarten können, die Amtssprache zu beherrschen. Aus den Duden-Definitionen von «Frau» und «weiblich» ergibt sich nämlich, dass «Transfrauen» keine Frauen sind, und internationale Erfahrungen und Kriminalitätsstatistiken zeigen – entgegen Paus’ Beteuerungen –, dass Änderungen des Geschlechtseintrags per blosser Selbstdeklaration die Sicherheit von Frauen sehr wohl unterminieren, indem sie Männern den Zugang zu eigentlich Frauen vorbehaltenen Schutzräumen erleichtern.

 

Täuschungsmanöver

 

Auch in Bezug auf die vielkritisierte gesundheitliche Gefährdung Minderjähriger waschen die Minister ihre Hände in Unschuld, da es «nur um den Geschlechtseintrag» gehe. Sie delegieren die Verantwortung an ärztliche Fachgesell-schaften. Dies ist ein Täuschungsmanöver, denn das Gesetz operiert nicht in einem Vakuum, sondern wird aufgrund des medialen Trans-Hypes und weiterer Vorhaben der Koalition sehr wohl zu Schäden bei Kindern führen.

 

Erst nämlich wird diesen nicht zuletzt vom öffentlichrechtlichen Rundfunk eingeredet, dass ihr geschlechtsuntypisches Verhalten womöglich Ausdruck eines «Geborenseins im falschen Körper sei», für welches es den vermeintlich kinder-leichten Ausweg der «Transition» gebe, welchen man nun schon ab vierzehn ganz «selbstbestimmt» amtlich beginnen können soll. Dann wird durch das «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen» das therapeutisch gebotene kritische Hinterfragen der «Transidentifikation» unter Strafe gestellt. Und schliesslich wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strafausnahme für Eltern abgeschafft, sollten diese sich der kritiklosen Affirmation und der Transition verweigern.

 

Dies ist keine «Selbstbestimmung», sondern eine ideologisch motivierte Entrechtung von Eltern auf Kosten der Kinder. Wie hoch diese Kosten sind, haben Studien gezeigt. Deren Daten haben die beiden Minister «mal gesehen», halten sich aber wohl lieber an die Ideologie denn an die Fakten.

 

Uwe Steinhoff ist Professor am Department of Politics and Public Administration der Universität Hongkong. Zuletzt erschien von ihm das Buch «Zur Ethik des Krieges und des Terrorismus».

 

https://www.nzz.ch/meinung/das-selbstbestimmungsgesetz-ist-ein-etikettenschwindel-ld.1696349

 


 

„Wir versuchen, die Debatte zu führen, die andere Seite will sie verhindern“

 

Während am Donnerstag die Eckpunkte des von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt werden, wird eine Gruppe von Frauenrechtlerinnen vor der norwegischen Botschaft in Berlin protestieren. Anlass sind strafrechtliche Ermittlungen gegen eine norwegische Aktivistin, die Männer nicht als Lesben bezeichnen will. Die Biologin Antje Galuschka spricht im Interview über den Anlass ihres Protests, die große Resonanz auf einen von ihr mitverfassten Artikel in der „Welt“ und erklärt, warum sie Mitglied bei den Grünen ist, den identitätspolitischen Kurs ihrer Partei aber ablehnt.

 

INTERVIEW MIT ANTJE GALUSCHKA am 29. Juni 2022 im Cicero Online

 

Antje Galuschka ist Doktor der Biologie und Mitglied der Grünen. Sie gehört zu den Autoren eines vieldiskutierten Gastbeitrags bei Welt zum Thema Trans- und Intersexualität und ist Teil eines Netzwerkes, das sich für Frauenrechte und gegen das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz engagiert. Am Donnerstag wird sie mit anderen Teilnehmern vor der norwegischen Botschaft demonstrieren, da in Norwegen gegen die feministische Aktivistin Christin Ellingsen ermittelt wird. Sie hatte unter anderem öffentlich gesagt, dass Männer keine Lesben sein können – und wurde von einem Transaktivisten angezeigt.

 

Frau Galuschka, am Donnerstag werden Sie mit weiteren Mitstreitern, Männer wie Frauen, vor der norwegischen Bot-schaft in Berlin demonstrieren. Was treibt Sie auf die Straße?

 

Der Anlass ist, dass Christina Ellingsen, eine norwegische Feministin, von einem Transaktivisten wegen Hassverbrechens angezeigt worden ist. Ellingsen ist die Mitgründerin und norwegische Ansprechpartnerin des Frauenrechtsnetzwerks Women‘s International Declaration (WDI). Falls es tatsächlich zu einer Anklageerhebung kommt, drohen ihr bis zu drei Jahre Haft. Das ist bisher nicht der Fall, allerdings wurde sie von der norwegischen Polizei schon mehrere Stunden ver-hört. Angezeigt wurde sie von einem transidenten Mann, der sich selbst als Frau, Lesbe und Mutter bezeichnet, weil sie unter anderem öffentlich gesagt hatte, dass Männer keine Lesben sind.

 

Welche juristische Grundlage gibt es für diese Anzeige?

 

Die juristische Grundlage ist, dass ihre Äußerungen möglicherweise den Tatbestand des erst seit 2020 gültigen Abschnitts 185 Buchstabe d des norwegischen Strafgesetzbuchs erfüllen könnte, der sogenannte „Geschlechtsidentität“ beziehungsweise „Geschlechtsausdruck“ gegen Hassrede schützen soll. Das Thema ist auch deshalb für uns in Deutschland interessant, weil die Grünen das Bestreben haben, ein ähnliches Gesetz zu verabschieden. Uns geht es darum, dass wir darauf aufmerksam machen, was künftig passieren könnte, wenn eine Frau sagt: „Nein, das ist ein Mann, keine Frau.“ Deswegen gehen wir auf die Straße.

 

Wobei man da unterscheiden muss zwischen dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungs-gesetz und einem zweiten gegen Hassrede, richtig?

 

Genau. Das sind zwei Themen, die aber miteinander zusammenhängen. In Norwegen gibt es bereits beides: Seit 2016 ist ein Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das bereits Kindern ab sechs Jahren mit Zustimmung eines Elternteils erlaubt, online ihren Geschlechtseintrag zu ändern, und 2020 wurde in dem Gesetz gegen Hassrede die sog. „Geschlechts-identität“ und „Geschlechtsausdruck“ unter Schutz gestellt. Ähnliches ist, wie gesagt, auch in Deutschland vorgesehen. Die Grünen planen ebenfalls ein Gesetz gegen Hassrede, in dem die nirgends definierte „Geschlechtsidentität“ berücksichtigt werden soll. Ferner sollen am Donnerstag die „Eckpunkte“ des Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt werden.

 

Was hören Sie aus der grünen Ecke denn, was da konkret drinstehen soll?

 

Gar nichts. Aber es gibt ja den Koalitionsvertrag und daraus lässt sich schon einiges ableiten.

 

Zum Beispiel?

 

Was das Selbstbestimmungsgesetz meines Wissens beinhalten soll, ist, dass der Personenstand und der Name ab einem Alter von 14 Jahren geändert werden können, auch ohne Zustimmung der Eltern. Ich lehne diese Möglichkeit ab, denn wir wissen, dass diese so genannte soziale Transition häufig dazu führt, dass Jugendliche irreversible medizinische Maßnahmen ergreifen, um ihren Körper ihrer gefühlten Geschlechtsidentität anzupassen. Es wird wahrscheinlich ein Offenbarungsverbot enthalten sein, also, dass zum Beispiel nicht der vergangene Name genannt werden darf (sog. „Deadname“; Anm. d. Red.). Auch könnte ein Ordnungsgeld fällig werden, wenn jemand, der offensichtlich ein Mann ist, nicht als Frau bezeichnet wird. In einem Gesetzesentwurf der Grünen aus der vergangenen Legislaturperiode war noch von bis zu 2.500 Euro die Rede. Eine Folge wäre dann, dass Frauen aus Angst vor Strafe künftig einen offensichtlichen Mann nicht aus der Frauendusche eines Fitnesstudios verweisen könnten. Oder sich selbst zurückziehen und diesen Ort meiden müssen.

 

Heißt zum Beispiel, dass mir eine Geldstrafe drohen könnte, wenn ich die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer als Mann in Frauenkleidern bezeichnen würde?

 

Noch nicht. Denn Tessa Ganserer, der eigentlich Markus heißt, hat immer noch den männlichen Personenstand. Der ist, meinen Informationen nach, noch nicht geändert worden.

 

Trotzdem kam Ganserer über die Frauenquote der Grünen in den Bundestag.

 

Ja, aber so funktioniert die interne Frauenquote bei den Grünen, die im so genannten Frauenstatut festgeschrieben ist. Demnach gilt jede Person, so auch jeder Mann, der sich als Frau definiert, als Frau. Egal, was im Personenstandsregister steht. Daher hat es gereicht, dass Markus Ganserer öffentlich erklärt hat, eine Frau zu sein, um auf einen der ungeraden Listenplätze gesetzt zu werden, die für Frauen vorbehalten sind.

 

Sie sind ja Doktor der Biologie. Machen wir doch kurz ein bisschen Basiswissen: Wie viele Geschlechter gibt es und wie lassen sich diese voneinander unterscheiden?

 

Es gibt genau zwei biologische Geschlechter: weiblich und männlich. Das betrifft nicht nur uns Menschen, sondern von der kleinsten Blume bis zum größten Säugetier alle Organismen, die sich geschlechtlich fortpflanzen. Was weiblich, was männlich ist, lässt sich dabei klar definieren. Nämlich über Eizellen und Spermien, also die unterschiedlichen Keimzellen. Während weibliche Keimzellen groß und nährstoffreich sind, tragen männliche Keimzellen, also die Spermien, im Prinzip nur die genetische Information mit sich. Die Verschiedenartigkeit beider Keimzelltypen wird Anisogamie genannt.

 

Queer-Aktivisten und Transverbände sagen gleichwohl, dass es mehr als zwei Geschlechter geben soll und dass dies auch wissenschaftlich belegt sei. Welche Belege sind denn gemeint?

 

Meistens wird sich auf Studien und Artikel berufen, die die sogenannte Intersexualität beschreiben. Wobei ich diesen Begriff schwierig finde, weil ein Mensch, dessen Geschlechtsentwicklung abweicht, nicht zwischen Mann und Frau liegt, sondern immer das eine oder das andere ist. Was es gibt, sind rund 40 Variationen und Störungen in der Geschlechts-entwicklung, die sich klar diagnostizieren lassen. Aber diese geschlechtlichen Varianzen sind kein neues Geschlecht, weil dadurch ja keine neuen Typen von Keimzellen gebildet werden.

 

Können Sie Beispiele für solche Störungen bei der Geschlechtsentwicklung nennen?

 

Es gibt zum Beispiel Männer mit Mikro-Penis, was schon als Varianz gezählt wird, oder solche, die nicht auf das von ihnen gebildete Testosteron reagieren, weil ihnen die Rezeptoren fehlen. Und es gibt zum Beispiel Frauen, deren Eierstöcke nicht vollständig ausgebildet sind. Insgesamt gibt es da eine große Varianz. Aber das sind, wie gesagt, eben keine eigenständigen Geschlechter, sondern lassen sich entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuordnen.

 

Wie häufig treten solche Störungen auf?

 

Die Zahlen liegen im Promillebereich. Bei 99,98 Prozent der Menschen ist die geschlechtliche Entwicklung ganz eindeutig weiblich oder männlich. Aber das ist eigentlich auch nicht das Thema.

 

Das wollte ich gerade sagen. Mir fällt auf, dass sich queere Aktivisten und Trans-Verbände in der Trans-Debatte gerne auch auf Intersexualität berufen. Dabei sind das doch zwei unterschiedliche Diskussionen, oder?

 

Genau. Ich habe das Gefühl, dass das Thema Intersexualität von Transaktivsten gerne als Einfallstor für die eigene Agenda genutzt wird. Intersexuelle wären vom geplanten Selbstbestimmungsgesetz gar nicht betroffen, beziehungsweise wären ihre Vorteile dadurch nur marginal. Jemand, der heute eine sogenannte Intersex-Diagnose bekommt, kann bereits mit einem einfachen ärztlichen Attest zum Rathaus gehen und seinen Personenstand ändern lassen, wenn er oder sie das möchte.

 

Während Intersexualität ein körperliches Phänomen ist, ist Transsexualität – Stichwort: Genderdysphorie – ein psychologisches Phänomen, oder?

 

Das kann man so sagen, ja. Betroffene leiden darunter, dass sie sich zu ihrem körperlichen Geschlecht nicht zugehörig fühlen sowie darunter, gesellschaftlichen Rollenerwartungen nicht zu entsprechen. Diese Menschen empfinden eine Inkongruenz zwischen ihrer subjektiven Wahrnehmung ihrer Geschlechtszugehörigkeit und dem gegebenen bio-logischen Geschlecht. Ich habe vollstes Verständnis für Menschen, die unter ihrem Körper, ihrem Geschlecht leiden und deshalb sehr große Schwierigkeiten haben, ein zufriedenes Leben zu leben. Oder wie es heute dann immer heißt: denen bei der Geburt ein falsches Geschlecht zugewiesen wurde. Wobei die Formulierung Unsinn ist. Hebammen und Ärzte sehen einfach, ob es sich bei einem Säugling um ein Mädchen oder einen Jungen handelt. Fälle, bei denen das nicht sofort eindeutig erkennbar ist, sind sehr selten.

 

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Sie haben gemeinsam mit vier Mitstreitern einen Gastbeitrag in der Welt veröffentlicht. Darin werfen Sie unter anderem den öffentlich-rechtlichen Medien vor, nicht ausgewogen über das Thema Transsexualität zu berichten. Hat Sie die große, vielfach auch negative Resonanz auf Ihren Beitrag überrascht?

 

Das war ja das erste Mal, dass ich mich in einem Artikel zum Thema zu Wort gemeldet habe. Dass es darauf große Resonanz geben wird, habe ich geahnt. Aber alles, was damit einhergegangen ist, auch, was unser Dossier betrifft, hat uns dann doch überrascht. Das hat aber gezeigt, dass es bei dem Thema großen Redebedarf gibt und wir es stärker in die Öffentlichkeit bringen müssen.

 

Was werfen Sie ARD, ZDF und Deutschlandradio konkret vor?

 

Was wir bei unseren Recherchen festgestellt haben, ist, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk häufig sehr undifferen-ziert über das Thema Transsexualität berichtet wird. Zum Beispiel werden die negativen Folgen und Risiken einer Transition nicht deutlich genug genannt. Wir vermissen auch, dass über die Ursachen von Geschlechtsdysphorie nicht informiert wird. Denn das Leiden, mit einem Geschlecht zu leben, das man ablehnt, ist häufig ein Symptom für andere Komorbiditäten wie Angststörungen, Depressionen, Borderline-Störungen oder posttraumatische Belastungsstörungen infolge selbst erlebten oder beobachteten sexuellen Missbrauchs. Ein Großteil geschlechtsdysphorischer Jugendlicher ist im Autismus-Spektrum und hat Schwierigkeiten, einen sich verändernden Körper zu akzeptieren. Kindern zu sugge-rieren, ihr Körper könne falsch sein und es gäbe unkomplizierte Möglichkeiten, ein Mädchen in einen Jungen und vice versa zu verwandeln, halten wir für gefährlich, denn die Folgen von geschlechtsmodulierenden Medikationen und Operationen sind unumkehrbar.

 

Gibt es weitere Punkte?

 

Wir üben auch Kritik daran, dass biologische Fakten im Kontext Geschlecht falsch dargestellt werden. Es gibt weder eine Vielgeschlechtlichkeit noch ist das Geschlecht ein Spektrum. Das beobachten wir auch bei Berichten der privaten Sender, aber anders als diese haben die öffentlich-rechtlichen Sender einen Bildungsauftrag, der zur Ausgewogenheit ver-pflichtet. Und genau diese Ausgewogenheit vermissen wir.

 

Gleichwohl hat Ihnen der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, als Reaktion auf Ihren Gastbeitrag unter anderem Transphobie vorgeworfen. Ist das derzeit die gängige Art und Weise, wie diese Debatte geführt beziehungsweise eigentlich nicht geführt wird?

 

So kommt es mir vor, ja: Wir versuchen, die Debatte zu führen, die andere Seite will sie verhindern. So schrieb der Vorstand vom Netzwerk Wissenschaftsfreiheit im Anschluss an dessen diffamierenden Text Herrn Lehmann einen offenen Brief. Es war die Fortführung der Debatte. Unter anderem wollten der wissen, ob das die offizielle Haltung der Regierung sei. Lehmann hat bis heute nicht geantwortet. Was für ein Statement gegenüber der Wissenschaft! Dafür hat er – was rechtlich äußerst fragwürdig ist – seinen Welt-Beitrag auf den offiziellen Ministeriumsaccount gestellt. Parallel dazu starten die von der Bundesregierung 2021 mit über 400.000 Euro geförderte Bundesvereinigung Trans* und weiteren Interessenvertretungen eine Petition, in der sie die Medien auffordern, unseren Mitautor und Kritiker Dr. Alexander Korte (Kinder und Jugendpsychologe; Anm. d. Red.) nicht mehr zu veröffentlichen. Im Klartext fordert sie also dazu auf, kritische Berichterstattung zu unterlassen. Steuergelder werden dazu benutzt, die eigenen Bürgerinnen und Bürger mundtot zu machen. Das ist keine Debatte – das ist ein politischer Skandal.

 

Was war eigentlich die Initialzündung, dass Sie beschlossen haben, sich mit ihrem Blick auf das Thema nach vorne zu wagen?

 

Ich war nie besonders aktivistisch. Ich bin Biologin, Mutter zweier Kinder und habe mein ganz normales Leben gelebt. Dann bin ich auf diesen Bericht über J.K. Rowling gestoßen. Sie wurde als transphob bezeichnet, weil sie öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass Personen, die menstruieren, Frauen sind. Dass sie dafür so massiv angefeindet wurde, war für mich die Initialzündung, mich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Auch, weil ich dachte: „Gut, es gibt eben Dinge zwischen Himmel und Erde, mit denen ich mich noch nicht befasst habe.“ Und die Biologin in mir dachte: „Vielleicht gibt es ja tatsächlich Studien oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die zeigen, dass sich das biologische Geschlecht auch anders als über die Keimzellen definieren lässt.“ Ich habe aber keine gefunden und bin dann irgendwann auf Eva Engelken zugegangen.

 

Frau Engelken ist – wie Sie – Mitglied bei den Grünen und beschäftigt sich schon länger sehr kritisch mit dem Thema. Wie alleine stehen Sie beide mit ihren Positionen denn innerhalb der Partei?

 

Schwierig zu sagen. Die Funktions- und Mandatsträger der Grünen sind in der Regel sehr für das Selbstbestimmungs-gesetz. Wir erleben auch immer wieder in den verschiedenen Arbeitsgruppen, dass gesagt wird, Transfrauen seien Frauen und daran werde nicht gerüttelt. Und dass jeder Mensch selbst über seine Geschlechtsidentität entscheiden solle. Da gehe ich sogar mit, also bei der Identität, aber das ist nicht mein Punkt. Ich lehne es ab, dass eine subjektiv empfundene und nicht überprüfbare Geschlechtsidentität die Basis für Gesetze sein soll, die Auswirkungen auf alle haben werden, ganz besonders auf Mädchen und Frauen. Wenn ich das Thema an der Basis anspreche, stelle ich gleichwohl immer wieder fest, dass einfache Mitglieder oder auch Gemeinderäte bei dem Thema sehr uninformiert sind. Wenn ich dann schildere, welche Folgen ein Selbstbestimmungsgesetz haben könnte, und welche Folgen ähnliche Gesetze in anderen Ländern bereits haben, wollen das viele erst gar nicht glauben. Ich werde angeguckt, als würde ich den Leuten irgendwelche Lügen auftischen.

 

Welche Vorkommnisse oder Folgen meinen Sie?

 

Zum Beispiel das, was Frau Ellingsen passiert. Dass Frauen gezwungen werden sollen, wider besseres Wissen etwas als Tatsache zu akzeptieren. Da wird massiv in die Meinungsfreiheit eingegriffen, wenn Frauen nicht mehr öffentlich sagen dürfen, dass sich Männer zwar als Frauen fühlen können, aber dennoch keine sind, und diese transidenten Männer kein Zugang zu Frauenräumen und -rechten ermöglicht werden soll. Was wir in anderen Ländern auch sehen, ist, dass ge-rade Frauen, die verletzlich sind und nicht ausweichen können, sehr stark von solchen Gesetzen betroffen sind. Ich denke da zum Beispiel an Frauengefängnisse in Großbritannien, in Kanada oder in den USA, in die sich – je nach Ge-setzeslage – teilweise Männer verlegen lassen können. Einfach, weil sie behaupten, sie seien eine Frau. Das gilt dann mitunter auch für Sexualstraftäter, die dann in Frauengefängnissen Frauen bedrängen. Solche Fälle gibt es bereits. Man kann sie zum Beispiel auf der Internetseite transcrimeuk.com nachlesen.

 

Die Gegenkritik würde wohl lauten, dass dies nur Einzelfälle sind.

 

Auf der einen Seite werden Einzelfälle quasi zur Staatsdoktrin erhoben, aber auf der anderen Seite sollen sie keine Rolle spielen? Ja, was denn nun?! Hier kollidieren die Interessen unterschiedlicher Gruppen miteinander, und jede Gruppe muss angehört werden. Aber genau das passiert nicht. Im Gegenteil. Denken Sie zum Beispiel an den Sport: Transidente Männer dringen immer offensiver in den Frauensport ein, wo sie dann die ersten Plätze belegen, weil die Mädchen und Frauen keine Chance gegen Jungen und Männern haben. Der jüngste Fall ist der eines transidenten Mannes Ende 20, der den ersten Platz bei einem Skateboard-Event vor einem 13-jährigen Mädchen belegt hat. Aber es gibt zum Beispiel auch den Fall, dass sich Schwimmerinnen beschwert haben, dass sie sich gemeinsam mit Will beziehungsweise Lia Thomas, einem transidenten Mann, umziehen müssen. Als Reaktion darauf wurde die Situation nicht etwa verändert, sondern den Mädchen wurde psychologische Hilfe angeboten. Das zeigt: Frauen und Mädchen wird da gar nicht zu-gehört und ihre Bedenken werden kleingeredet. Uns wird die Chance genommen, uns gegen übergriffige Männer zur Wehr zu setzen.

 

Was genau erwarten Sie sich eigentlich von der Demo am Donnerstag? Wie viele Leute werden kommen?

 

Wir werden keine große Gruppe sein, denn schließlich ist Donnerstag für die meisten ein ganz normaler Arbeitstag. Unsere Demonstration im Bereich der Nordischen Botschaften in Berlin beginnt um 11 Uhr. Alle, die kommen möchten, sind herzlich eingeladen, ein Statement zu setzen, gegen Gesetze, die die Meinungsfreiheit und die Wissenschafts-freiheit einschränken sollen. Perspektivisch wollen wir eine Regelmäßigkeit etablieren und auch in anderen Städten ähnliche Demonstrationen organisieren, um den Menschen bundesweit die Thematik vorzustellen. Parallel zu unserer Kundgebung werden die Bundesfamilienministerin und der Bundesjustizminister auf der Bundespressekonferenz die Eckpunkte des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes vorstellen.

 

Letzte Frage: Wann treten Sie also bei den Grünen aus?

 

(lacht) Gar nicht. Denn tief im Inneren habe ich ein grünes Herz. Und die Grünen vertreten ja nicht nur diese Identitäts-politik, sondern ich sehe eben auch, was an der Basis alles gemacht wird. Gerade auf kommunaler Ebene engagieren sich die Grünen erfolgreich für den Umwelt- und Klimaschutz. Außerdem weiß ich, dass es viele Grüne gibt, die bei der Identitätspolitik meiner Meinung sind. Die möchte ich weiter unterstützen und ihnen eine Stimme geben. Die kann ich nicht alleine lassen.

 

Das Gespräch führte Ben Krischke.

 

https://www.cicero.de/kultur/transgender-gruene-fdp-selbstbestimmungsgesetz-galuschka-interview

 


 

Gender-Debatte

 

Jetzt auch noch „Biologist“

 

Der Streit um Transpersonen, das binäre Geschlechtersystem und die Gender-Ideologie ebbt nicht ab. Der neueste Schmähbegriff woker Aktivisten ist „Biologist“. Ein Begriff, der Natur isolieren und unliebsame Fakten aus dem Weg räumen soll. Wer ihn in den Mund nimmt, der will andere einschüchtern und entwurzeln.

 

VON RIEKE HÜMPEL am 17. Oktober 2022 in CICERO ONLINE

 

Gender-Debatte - Jetzt auch noch „Biologist“ | Cicero Online

 


 

Feministin kritisiert die frauenfeindliche Politik der Grünen

 

„Frauen haben einfach keine Penisse“

 

Feministinnen der Initiative „Lasst Frauen sprechen!“ demonstrieren an diesem Wochenende auf dem Parteitag in Bonn gegen die frauenfeindliche Politik der Grünen. Die Mitorganisatorin Ina Wagner sprach mit Cicero über die Gefahren des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes, die Aggressivität der queer-feministischen Szene und den Verrat der grünen Partei an Frauenrechten.

 

INTERVIEW MIT INA WAGNER am 16. Oktober 2022 in CICERO ONLINE

 

Feministin kritisiert die frauenfeindliche Politik der Grünen - „Frauen haben einfach keine Penisse“ | Cicero Online

 


 

Ach Ampel, was hast Du getan

 

Oliver Stock - Te European - 15.02.2024

 

Ach Ampel, was hast Du uns angetan! Erst hast Du mit Deinem Beschluss, dem Verbrennermotor den Saft abzu-drehen, unsere Autobauer ins Mark getroffen. Dabei bauten sie bis dahin die besten Autos der Welt. Wir waren stolz auf sie und die Welt wollte sie haben. Vorbei.

 

 

Dann hast Du uns mit Deinem Festhalten an der Klimapolitik trotz Ukrainekrieg und ausfallenden Gaslieferungen aus Russland Energiepreise beschert, die kein Mensch und kein Unternehmen mehr bezahlen kann. Damit hast Du unserer Industrie den zweiten Stoß versetzt. Unsere Maschinenbauer und ihre Produkte sind in Metall gegossenes deutsches Knowhow.  Und sie wenden sich nun ab von diesem Land.

Wars das? Nein. Du hast Dich auch damit nicht begnügt. Um Deine Vorstellungen durchzusetzen, wie hierzulande was zu laufen hat, drangsalierst Du unsere Firmen mit einem Bürokratie-Tsunami, der sie erstickt. Geht es nach Dir, muss künftig selbst der Fahrradhändler um die Ecke nachweisen, dass er keine Kinder beschäftigt, bevor er die Fahrradflotte bei der Post warten darf.

Klingt diese Klage zu pathetisch? Ich finde nicht. Nicht, wenn ich lese, was Markus Miele sagt, nachdem er angekündigt hat, ausgerechnet im 125. Jahr des Bestehens seines Konzerns, der für Qualität steht wie kaum ein anderer, einen Teil seiner Produktion nach Polen zu verlagern. Dorthin, wo doch bekanntlich die Kohlekraftwerke qualmen und angeblich Schnelligkeit vor Gründlichkeit kommt. Miele ist kein Schwärmer, aber er sagt, der günstige Strom und eine überschaubare polnische Bürokratie haben den Ausschlag gegeben.

Das neue an dieser Klage ist, dass wir Herrn Miele Glauben schenken. Einst wäre die klassische Gegenfrage an den Unternehmer gewesen, ob er sich nicht vielleicht selbst verkalkuliert habe. Inzwischen reicht sein Verweis auf die Politik dazu, dass jeder verständnisvoll nickt. Das, ach Ampel, hast Du Dir eingebrockt.

 






 

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