Ausländische Fachkräfte

 

 

 

Die Qualifizierten wollen nicht nach Deutschland.

 

Lasst uns Deutschland attraktiv machen!

 

Daniel Stelter, Ökonom

 

 

Deutschland ist unattraktiv für ausländische Fachkräfte

 

Sabine Kinkartz | Alina Kühnel - Deutsche Welle  - 10. März 2023

 

Die Zuwanderung von 400.000 Arbeitskräften pro Jahr wäre nötig, um den Fachkräftemangel in Deutschland auszugleichen. Doch wer aus dem Ausland in die Bundesrepublik kommt, ist oft schnell wieder weg.

 

https://www.dw.com/de/deutschland-ausl%C3%A4ndische-fachkr%C3%A4fte-f%C3%BChlen-sich-unwohl/a-64943462

 



 

Gut ausgebildet, will nach Deutschland, aber kommt nicht rein:

Wie deutsche Bürokratie den Fachkräftezuzug ausbremst

 

Fachkräfte, die nach Deutschland wollen, verlaufen sich im Labyrinth der Verwaltung: Abschlüsse muss der Regierungspräsident anerkennen. Jeder hat seine Papierakte. Bis zu viermal müssen die gleichen Dokumente vorgelgt werden. Der Anwalt klagt: So scheitert Arbeitsmigration.

 

Marius Tollenaere - 12.09.2023 - The European

 

Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich in einer schwierigen Situation: Trotz eines steigenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften bleibt die Fachkräftemigration jedes Jahr aufs Neue hinter den Erwartungen zurück. Die Politik scheint aktiv: Neben den Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wirbt auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf seinen Reisen nach beispielsweise Brasilien oder Indien für Deutschland als Arbeitgeberland. Trotz all dieser guten Absichten scheitert der Wunsch nach mehr Fachkräftezuwanderung in der Realität an einem wenig digitalisierten und personell unterbesetzten Behördenapparat. Denn auch die nächste Gesetzesnovellierung wird nichts nützen, solange diese Baustellen nicht angepackt werden.

 

Behördenmarathon statt „One Stop Government“

 

Die Idee, den Zuwanderungsprozess auf Behördenseite deutlich zu verschlanken und damit zu beschleunigen, ist keineswegs neu. Bereits 2005 führte die Große Koalition im Zuge der Reform des Zuwanderungsrechts das Konzept des „One Stop Government“ ein. Die Idee dahinter lautete, dass ausländische Antragsteller lediglich eine einzige Anlaufstelle benötigen, die sämtliche weiteren Schritte und Interaktionen mit anderen Behörden koordiniert und damit eine anwen-derfreundliche und effiziente Verfahrensgestaltung ermöglicht. Doch muss man das Vorhaben für die Arbeitsmigration als gescheitert betrachten. So sind die Prozesse zwischen den Behörden damals wie heute weitgehend papierbasiert, was unnötig Zeit und Personal bindet. Gleichzeitig ist die Anzahl der Migrationsverfahren konstant angestiegen, die Behörden aber sind personell nicht mitgewachsen. Das führte dazu, dass man bereits in den 2010er Jahren Abstand vom One-Stop-Government-Prinzip nehmen musste und dieses Konzept bis heute nicht vollständig verwirklich ist. Wie mühsam es tatsächlich ist, eine Fachkraft aus dem Ausland in ein deutsches Unternehmen zu integrieren wird deutlich, wenn man den Prozess einmal aufschlüsselt.

 

Odyssee ums Visa

 

Die Visaerteilung für ausländische Fachkräfte in Deutschland ist ein labyrinthartiger Prozess, der oft von Komplexität und langen Wartezeiten geprägt ist. Noch bevor das Verfahren in Gang kommt, benötigt die Fachkraft eine Aner-kennung ihrer Ausbildung durch das sogenannte Anerkennungsverfahren. Hier beginnt schon die erste Heraus-forderung: Wo wird der Abschluss anerkannt?

 

Denn während Anerkennungen akademischer Abschlüsse in Deutschland zentralisiert erfolgen, müssen Anerkennun-gen bestimmter Ausbildungsberufe im Zielbundesland beim zuständigen Regierungspräsidium oder anderen Stellen eingereicht werden. Dieser Ablauf kann zudem von Bundesland zu Bundesland variieren. Für ausländische Antragstag-steller, beispielsweise eine Pflegefachkraft aus Brasilien, bedeutet dies, bereits im Vorfeld zu wissen, in welchem Bundesland sie die künftige Stelle antreten wird. Wenn die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber schon laufen, ist das zwar grundsätzlich kein Problem, auch ein Wechsel ist später möglich, jedoch erneut mit bürokratischem Aufwand verbunden.

 

Erst nach erfolgreicher Anerkennung kann der entsprechende Visumantrag persönlich bei den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes gestellt werden. Für einen Termin bei der Auslandsvertretung sind drei bis sechs Monate Wartezeit nicht selten. Hier müssen alle Dokumente mitgebracht werden (Pass, Arbeitgeberunterlagen etc.). Diese werden später, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, als physische Visumakte per diplomatischer Post an die Ausländerbehörde des zukünftigen Wohnorts geschickt. Diese physische Akte ist somit der zentrale Informationsträger.

 

Im nächsten Schritt erhält die Fachkraft ein Einreisevisum, das zwischen drei und sechs Monaten gültig ist. Nach der Einreise und Wohnsitzanmeldung beim örtlichen Bürgeramt, bei welcher Ausweis- und Familienstandsdokument vor-zulegen sind, muss die Fachkraft unter erneuter Vorlage aller Dokumente zur Ausländerbehörde, um den langfristigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls physisch und mit denselben, bereits vorgelegten Dokumenten. Hierbei fallen auch wieder Gebühren an, und es werden auch nochmal die biometrischen Daten erfasst. Durch die lang andauernden Wartezeiten bei den verschiedenen Behörden müssen innerhalb des Prozesses die Dokumente nicht selten erneuert oder verlängert werden. Doch schon bei einem „normalem“ Verfahren muss jede einwandernde Fachkraft ihre Dokumente, dazu zählen sowohl Pass, Heiratsurkunde und sonstige Familiendokumente, gegebenenfalls aber auch Arbeitsvertrag oder Zeugnisse, bis zu viermal an verschiedenen Stellen vorlegen.

 

Ein digitaler Austausch über die grundlegenden Daten und Dokumente zwischen den Behörden findet nur sehr limitiert statt. Es gibt innerhalb einzelner Behörden zwar Prozesse, bei denen bereits heute digital gearbeitet wird, jedoch nutzen die Behörden eine Vielzahl unterschiedlicher Verwaltungssysteme. Aktuell gibt es nur bedingt digitale Schnittstellen und auch keine einheitlichen Kommunikationskanäle zwischen den Behörden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Datenaustausch beispielsweise der Dateigröße der angehängten PDF an seine Grenzen stößt.

 

Wenn es also optimal läuft, das Anerkennungsverfahren schnell geht und die Termine gut verfügbar sind, hat die ausländische Fachkraft nach etwa einem Jahr das System durchlaufen und ihre elektronische Karte für den Langzeit-aufenthalt. Allerdings können daraus in der Realität auch zwei Jahre werden. Derart lange Wartezeiten sind ein klarer Opportunitätskiller.

 

Wie kann es besser laufen? Optimierungspotenziale bei der Visavergabe erkennen

 

Angesichts dieses überkomplexen Prozesses wird deutlich, dass der wahre Reformbedarf nicht bei der Gesetzeslage besteht, sondern es praktischer Lösungen bedarf, um bürokratische Prozesse zu vereinfachen und Wartezeiten zu beschleunigen. Dabei gibt es zwei zentrale Lösungswege.

 

Einer ist die Digitalisierung der Prozesse, bei gleichzeitiger Zusammenführung der Systeme und Datenpunkte. Idealer-weise gibt es einen einzigen Datenpool, auf den alle Behörden zugreifen können. Dadurch könnte der Grundgedanke des „One Stop Governments“ in digitaler Form wieder aufgegriffen werden. Daten würden nur einmal eingereicht und geprüft werden, und der Prozess könnte nahtlos fortgeführt werden. Zusätzlich ließe sich auch Zeit einsparen, die benötigt wird, um physische Akten per Post ins Inland und quer durch die Republik zu befördern. Die erst kürzlich durch die Ampelregierung bekanntgegebenen Kürzungen in der Digitalisierungsstrategie lässt jedoch Zweifel an dem politi-schen Willen, dies zu realisieren. Denn wenn einzelne Behörden nun beginnen eigene digitale Systeme einzuführen, diese aber auf Bundes- Länder- und Kommunalebene nicht miteinander kommunizieren können, hat man zwar digitale Prozesse, jedoch den gleichen manuellen Aufwand in der Erfassung. Damit ist weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber geholfen.

 

Darüber hinaus sollte man sich auf Gelerntes aus vergangenen Extremsituationen berufen. So wurde der Personal-bestand des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) infolge der Flüchtlingskrise 2015 bis 2018 mehr als verdoppelt. Ähnliches sollte auch für die eben genannten Behörden in Angriff genommen werden. Wenn sowohl bei

den Auslandsvertretungen als auch bei den hiesigen Ausländerbehörden personell ein paar hundert Stellen aufgestockt würden, kann den langen Wartezeiten für Termine schon viel besser begegnet werden, was den Unternehmen endlich den Zugang zu Arbeitskräften erleichtern und Deutschland als Zielland bei Fachkräften interessanter machen sollte.

Dies könnte direkt angegangen werden und funktioniert auch dann, wenn wir noch nicht im volldigitalisierten Zustand angekommen sind.

 

Marius Tollenaere

 

Marius TollenaereMarius Tollenaere ist Anwalt und Partner bei Fragomen Global LLP, eine auf Mitarbeiterentsendung und Arbeitsmigration spezialisierte Anwaltskanzlei in Frankfurt.

 

Deutsche Bürokratie bremst Fachkräftezuzug aus | The European